Die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hat sich auf eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns geeinigt. Arbeitnehmer erhalten einige Cent mehr pro Stunde als bisher.

Berlin - Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt Anfang 2017 auf 8,84 Euro. Das legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern am Dienstag in Berlin fest.

 

Erste Erhöhung

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wurde zum ersten Mal festgelegt. Umstritten in dem Gremium war bis zuletzt, ob bei der neuen Festlegung auch Tarifabschlüsse berücksichtigt werden, die zwar schon beschlossen, aber noch nicht wirksam geworden sind.

Grundlage für die Entscheidung des Gremiums - in dem Arbeitgeber und Gewerkschaften paritätisch vertreten sind - ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Tarifindex. In ihn fließen rund 500 Tarifverträge ein. In den vergangenen eineinhalb Jahren stiegen die Löhne und Gehälter um durchschnittlich 3,2 Prozent. Strittig war zwischen dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlager bis zuletzt, ob auch die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie der Metall- und Elektrobranche berücksichtigt werden sollten.

Nächste Anhebung in drei Jahren

Der bundesweite Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt. Er gilt für rund vier Millionen Beschäftigte des Niedriglohnsektors. Die nächste Anhebung steht zum 1. Januar 2019 an. Das Gesetz sieht alle zwei Jahre eine Anpassung vor. Heute liegt die Lohnuntergrenze bei 8,50 Euro.