Die Bundesregierung hat eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf den Weg gebracht. Die Mehrausgaben werden laut Schätzungen rund 2,6 Milliarden Euro betragen.

Berlin - Die Bundesregierung hat eine bis Ende des Jahres befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen einen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), mit dem der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 22. April umgesetzt wird.

 

Das Kurzarbeitergeld soll - abhängig von der Dauer der Zwangspause - in zwei Stufen ab dem 4. und dem 7. Monat auf bis zu 80 Prozent und für Eltern bis zu 87 Prozent des Lohnausfalls steigen. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I, deren Anspruch zwischen Mai und Ende Dezember ausliefe, wird die Zahlung um drei Monate verlängert. Die Mehrausgaben bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden für dieses und das nächste Jahr im Reuters vorliegenden Gesetzentwurf auf gut 2,6 Milliarden Euro beziffert.

Die Bundesregierung will mit dem als Sozialschutzpaket II bezeichneten Gesetzesvorhaben für Arbeitnehmer die wirtschaftlichen Folgen der Viruskrise mildern. Die tatsächlichen Kosten lassen sich schwer einschätzen, zumal die BA bisher keine verlässlichen Zahlen hat, wie viele Beschäftigte wie lange von Kurzarbeit betroffen sein werden. Als Folge etwa der Geschäftsschließungen und Lieferunterbrechungen durch die Coronavirus-Krise haben bei der BA bereits über 700.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet.