Die von Allianz-Chef Oliver Bäte ausgelöste Auseinandersetzung um die Wiedereinführung von Karenztagen nach der Krankmeldung sorgt an der Arbeitnehmerbasis für heftige Aufwallungen. „Alarmiert“ zeigt sich etwa die IG Metall Esslingen. „Ein Angriff auf tarifvertragliche und gesetzliche Standards, wie ihn Bäte und andere fordern, ist der falsche Weg“, kritisiert der Erste Bevollmächtigte Alessandro Lieb. Dies sei eine „Wiederholung altbekannter und unanständiger Forderungen, um Personalkosten zulasten der arbeitenden Bevölkerung zu senken“.
IG Metall: Brauchen eine positive Debattenkultur
Diese Vorschläge ignorierten jedoch die wahren Ursachen für Fehlzeiten, über die ehrlich diskutiert werden müsse. Wer diese ernsthaft reduzieren und den Wirtschaftsstandort stärken möchte, müsse die Kernprobleme angehen: die zunehmende Arbeitsverdichtung, eine gerechtere Verteilung von Arbeit und eine Stärkung der betrieblichen Gesundheitsschutzmaßnahmen. „Wir brauchen eine positive Debattenkultur und kein Misstrauen gegenüber den eigenen Beschäftigten“, regte Lieb an.
Selbst die Arbeitgeber Baden-Württemberg, womit in diesem Fall auch Südwestmetall gemeint ist, sehen die Forderung kritisch, am ersten Krankheitstag den Lohn zu streichen. „Der Krankenstand in Deutschland hat neue Höchststände erreicht, was enorme volkswirtschaftliche Kosten und Belastungen für die Betriebe bedeutet“, sagt ein Sprecher auf Anfrage. „Dies wird uns auch immer dringlicher von den Unternehmen zurückgemeldet.“ Besonders auffällig sei dabei, „dass wir im internationalen Vergleich trotz relativ kurzer Arbeitszeiten, weniger Arbeitstagen und einem der teuersten Gesundheitssysteme weltweit Krankenstände haben, die teils zwei oder gar drei Mal so hoch sind wie in anderen europäischen Industrieländern“. Dies sei mit schlechteren Arbeitsbedingungen in den Betrieben „nicht einmal ansatzweise begründbar“.
Gesetzliche Änderung würde „zunächst nichts bringen“
Dennoch sei der Vorschlag eines Karenztages aus Sicht des Verbandes „wenig zielführend“, zumal zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie wie in anderen Branchen die hundertprozentige Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag in den Tarifverträgen festgeschrieben sei. „Eine gesetzliche Änderung würde den tarifgebundenen Unternehmen also zunächst nichts bringen“, so der Verbandssprecher. „Eine flächendeckende spürbare Kosteneinsparung wäre damit also nicht verbunden.“
Klar ist aber auch, dass es die Arbeitgeber bei der Abwehr des Vorstoßes nicht belassen. Die Politik könne sich ihrer Verantwortung nicht entziehen, auch die nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Krankschreibungen und Ineffizienzen im Gesundheitssystem in den Blick zu nehmen. So hätten die höhere Akzeptanz und eine verbesserte Diagnostik von psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren zu einem Anstieg der Fehltage beigetragen. Dabei führten oftmals begrenzte Therapiemöglichkeiten zu teilweise sehr langen Wartezeiten und zu vermeidbaren zusätzlichen Fehltagen.
Arbeitsminister Heil hat „kein Verständnis für Blaumacher“
Insbesondere wird gefordert, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung auf den Prüfstand zu stellen, weil sie den Zugang zur Krankschreibung erleichtere. Nachteilig für die Unternehmen sei auch die für den Arbeitgeber „deutlich gesunkene Transparenz“ mit Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung. Nach Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln lagen die Entgeltfortzahlungskosten der Unternehmen im Jahr 2023 bei 76,7 Milliarden Euro.
Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wandte sich gegen den Bäte-Vorschlag – mit der SPD werde es bei der Lohnfortzahlung keine Einschränkungen geben, sagte er. „Die Deutschen sind keine Drückeberger und Faulenzer.“ Wenn Einzelne das System ausnutzten, müsse man gezielt dagegen vorgehen. „Ich habe kein Verständnis für Blaumacher.“ Es gäbe aber genügend Instrumente, um mit Verdachtsfällen umzugehen. „Ein Arbeitgeber, der den Verdacht hat, dass jemand blau macht, kann auch ab dem ersten Tag das Vorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen“, so Heil. „Wer beim Blaumachen erwischt wird, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.“
Anspruch auf hundertprozentige Entgeltfortzahlung
Sechs-Wochen-Zeitraum
In Deutschland besteht ein Anspruch auf hundertprozentige Entgeltfortzahlung für sechs Wochen. Bei einer anschließenden anderen Erkrankung beginnt der Sechs-Wochen-Zeitraum von neuem. Die Prüfung, ob ein neuer Zeitraum beginnt, ist Sache der Krankenkassen, die aber ein Interesse daran haben, den Anspruch auf Krankengeld möglichst spät eintreten zu lassen. Die Arbeitgeber können die Entscheidung der Krankenkasse kaum verifizieren.
Die eAu
Die im Jahr 2023 eingeführte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) führt aus Sicht der Arbeitgeber dazu, dass sie kaum noch Möglichkeiten hätten, Missbrauch zu erkennen. Weder sei die Fachrichtung, noch der Name des Arztes auf der eAU erkennbar – auch nicht, ob es sich um eine telefonische Krankmeldung handelt.
Statistik
Die eAU-Einführung führte statistisch zu einem Anstieg der Krankheitstage, weil mit der automatischen Übermittlung der AU an die Krankenkassen dort eine vollständigere Erfassung stattfindet. Früher musste der Arbeitnehmer die Mitteilung selbst an seine Krankenkasse schicken, was mitunter ausblieb.