Von Anfang an war es ungewiss, dass am Ende des Verfahrens ein Schuldspruch steht. Das Gericht hat sich bemüht, es hat jedoch seine Grenzen erkannt und die Konsequenzen gezogen. Das war richtig, auch wenn es jetzt nur Verlierer gibt, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Das Landgericht in Duisburg musste zum Jagen getragen werden. Erst auf Befehl von oben hat es den Loveparade-Prozess begonnen, das Gericht selbst hätte die Sache lieber bleiben lassen. Wenn nun – nach mehr als einem Jahr Verhandlung – die Einstellung im Raum steht, dann klingt das zunächst nach einer Retourkutsche. Zum verhandeln kann ein Gericht gezwungen werden, zum verurteilen nicht. Aber so ist es nicht. Von Anfang an war es ungewiss, dass am Ende des Verfahrens ein Schuldspruch steht. Das Gericht hat sich bemüht, es hat jedoch seine Grenzen erkannt und die Konsequenzen gezogen. Das war richtig, auch wenn es jetzt nur Verlierer gibt.

 

Opfer, Angeklagte und Justiz verlieren

Verlierer sind die Opfer und ihre Angehörigen, bei denen Wunden wieder aufgerissen wurden. Verlierer sind die Angeklagten, deren Leben aus den Fugen geraten ist, wenn sie drei Mal pro Woche im Gerichtssaal sitzen mussten. Verlierer ist auch die Justiz, die sich eingestehen muss, das das Strafrecht nur sehr begrenzt dafür taugt, eine Verkettung von Versagen und Unglücken häppchenweise bestimmten Personen zuzuordnen. Doch es gibt keine Alternative, die besser gewesen wäre. Gegen seine Überzeugung darf das Gericht niemanden verurteilen. Und auf eine Aufarbeitung von vorneherein zu verzichten, wäre ebenso fehlerhaft. Bleibt zu hoffen, dass der strafrechtliche Schlussstrich nun auch ein Schlussstrich ist, und nicht erneut juristisch überprüft wird. Zumal zahlreiche Zivilverfahren noch verhandelt werden.