Die Angeklagten im Loveparade-Prozess müssen sich seit Mittwoch wegen deutlich mehr Fällen von fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Das Gericht hat einen entsprechenden Hinweis erteilt.

Düsseldorf - Im Prozess um die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade hat das Landgericht den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage die Zahl der mindestens 652 Verletzten aus prozessökonomischen Gründen auf 18 Fälle beschränkt.

 

Das Gericht befand am Mittwoch in Düsseldorf, dass auch sämtliche Verletzungen der Nebenkläger Teil der Anklage sind. Damit müssen sich nun einige Angeklagte wegen Körperverletzung in 50, die anderen in 33 Fällen verantworten.

Die Verteidiger brachten eine umfassende Besetzungsrüge vor. Sie sind der Ansicht, dass der Fall vor der falschen Strafkammer verhandelt wird. „Die Besetzung ist rechtswidrig und verletzt das Grundrecht unseres Mandanten auf den gesetzlichen Richter“, sagte einer der Verteidiger in Düsseldorf.

Das Oberlandesgericht, dass die Anklage auf eine Beschwerde hin zugelassen hatte, hatte den Fall dabei gleichzeitig einer anderen, der sechsten Strafkammer des Landgerichts Duisburg übertragen. Die fünfte Strafkammer hatte die Anklage als „erkennbar aussichtslos“ eingestuft und nicht zur Verhandlung zugelassen. Anwälte kritisierten die Übertragung als willkürlich.

Ersatzschöffen wegen Befangenheit abgelehnt

Zuvor hatte das Landgericht die Befangenheitsanträge gegen zwei Ersatzschöffen abgelehnt. Verteidiger hatten argumentiert, die Kinder der Schöffen seien Besucher der Loveparade gewesen. Auch wenn sie dabei nicht Zeugen des Unglücks wurden, könnten ihre Eltern dadurch befangen sein.

Beim Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 waren im dichten Gedränge mehrerer 10 000 Menschen am einzigen Zu- und Abgang 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden. Zehn Angeklagten wird in dem Verfahren fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft. Die Anklage wirft ihnen schwere Planungsfehler vor.

Das Verfahren steht unter Zeitdruck: Ende Juli 2020 verjähren die Vorwürfe. Das Landgericht hat bis Dezember 2018 zunächst 111 Verhandlungstage angesetzt.