Weil er als Mitglied der Black Jackets Erpressungen und Körperverletzungen begangen hat, muss ein 29-Jähriger ins Gefängnis.

Ein Prozess, ein Angeklagter, aber zwei Urteile, das gibt es selten. Vor dem Stuttgarter Landgericht haben die Richter der 19. Großen Strafkammer jetzt am Ende eines Verfahrens gegen einen 29-jährigen Mann zwei Gesamtstrafen verhängt. Der Angeklagte, der in Kornwestheim aufgewachsen ist, muss wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen räuberischer Erpressung für genau sechs Jahre ins Gefängnis. Allerdings hat das Gericht auch angeordnet, dass er nur mindestens ein Jahr und sechs Monate dort verbringen muss, dann kann er in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden, um von seiner Drogensucht loszukommen.

 

Der Angeklagte hatte gestanden, als Mitglied der rockerähnlichen Gruppe Black Jackets zusammen mit anderen Tätern aus dieser Vereinigung in Tübingen zwei Türsteher einer Discothek mit Schlagstöcken verprügelt zu haben, weil diese sich abfällig über die Gruppe geäußert haben sollen. Außerdem hatte er eingeräumt, einem griechischen Wirt 600 Euro abgepresst zu haben, weil dieser angeblich „Scheiß Black Jackets“ gesagt hatte.

Erpressung gestanden

Als zweiten Fall räuberischer Erpressung bewertete das Gericht die Tatsache, dass der Angeklagte von einem Mann, der die Black Jackets verlassen wollte, 500 Euro gefordert hatte. Auch dies hatte der 29-Jährige in der Verhandlung zugegeben. Und er hat dazu ausgesagt, ihm sei durchaus bewusst gewesen, dass die Geldforderungen nicht rechtens gewesen seien.

Die beiden Urteile sind nicht als Resultat einer umfassenden Beweisaufnahme ergangen, sondern sie sind das Ergebnis einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger. Und sie beziehen frühere Urteile gegen den Angeklagten mit ein, unter anderem den Versuch, von einem Kornwestheimer Gastwirt Schutzgeld zu erpressen. Für die Körperverletzung verhängte das Gericht eine Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten, für die Fälle von räuberischer Erpressung eine Gesamtstrafe von vier Jahren und acht Monaten.

Für alle Straftaten des Angeklagten, der schon vielfach vorbestraft ist und seit seiner Jugend insgesamt zehn Jahre in Gefängnissen zugebracht hat, eine Gesamtstrafe zu verhängen, wie das sonst üblich ist, war in diesem Fall aus formaljuristischen Gründen nicht möglich.