Ein 40-jähriger Laientherapeut aus Ludwigsburg hat sich an einer Klientin vergangen. Dafür hat ihn das Ludwigsburger Amtsgericht Ludwigsburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Ludwigsburg - Sie fühlte sich schwach, verunsichert, litt an Pfeifferschem Drüsenfieber und Bauchschmerzen. Weil ihr offenbar kein Arzt helfen konnte, wandte sich Selma M. (Name geändert) an einen Hypnotiseur. Was dann folgte, schilderte die 25-Jährige hinterher als Albtraum. Der 40-jährige Hypnosespezialist Marius-Claudius J., der eine Praxis in Ludwigsburg betreibt und bereits mehrfach in Fernsehen und Radio präsent war, nutzte die hilflose Lage seiner Klientin offenbar aus und verging sich sexuell an ihr. Dafür wurde er vom Amtsgericht Ludwigsburg am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er Selma M. 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 40-Jährige die Frau bei der zweiten Sitzung zum Teil schwer sexuell misshandelt hat. Er habe ihre Wehrlosigkeit ausgenutzt, sie auf das Gesäß geschlagen und an den Haaren gezogen. Die Staatsanwältin und die Anwältin des Opfers hatten eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Sie sahen in den Übergriffen eine Vergewaltigung. Der Anwalt des Hypnotiseurs hatte argumentiert, dass sein Klient keine Gewalt angewendet habe, um sich gleichzeitig dadurch an ihr zu vergehen.

Dominanz und Unterwerfung als Muster

Das sah die Vorsitzende Richterin ähnlich. Die sexuellen Übergriffe stünden nicht zweifelsfrei im Zusammenhang mit der Gewaltanwendung. Die Schläge und verbale Erniedrigungen habe er mutmaßlich angewendet, um dadurch die Hypnose bei der psychisch labilen Selma M. zu erleichtern. Diese habe, so hatte es ein Psychologe als Gutachter dargelegt, in der Vergangenheit sadomasochistische Beziehungen gehabt und sei zudem stark durch ihren dominanten Vater geprägt worden.

Durch den Rückgriff auf dieses Muster von Dominanz und Unterwerfung habe er zwar die Trance bei Selma M. erleichtert, aber „so etwas widerspricht meinem Berufsverständnis“, sagte der Gutachter. Die vermeintliche Therapie habe genau die Muster letztlich reproduziert, die die 25-Jährige eigentlich beseitigen wollte. Durch eine Mischung aus diesem „Stillhaltereflex“ mit der Botschaft „Still halten, dann geht’s schon vorbei“, einem Heilungsversprechen und der Drohung, dass sie „an Krebs sterben wird, wenn sie die Sitzung jetzt abbricht“, habe der Hypnotiseur sein Opfer in seinem Bann gehalten.

Die Erlebnisse in Trance lassen sich von der Realität unterscheiden

Der Anwalt des Hypnotiseurs hatte zuvor geltend gemacht, dass Selma M. nicht mehr sicher beurteilen könne, was in der Sitzung im Frühjahr 2015 wirklich geschehen sei. Immerhin sei sie unter Hypnose gestanden. Deshalb hatte das Amtsgericht den Psychologieprofessor mit einem Gutachten beauftragt. Der Fachmann kam zu einem zweiteiligen Urteil. Erstens: die Klientin sei tatsächlich in der zweiten Sitzung höchstwahrscheinlich im Trance gewesen. Zweitens widersprach der Psychologe aber der naheliegenden Schlussfolgerung, dass die Übergriffe nur in der Fantasie von Selma M. stattgefunden hätten.

Es sei zwar typisch für Hypnose, dass Ereignnisse, die im Trancezustand suggeriert würden, dem unter Hypnose Stehenden sehr real vorkämen. Allerdings sei es hinterher so, dass nur wahnhafte Personen die Erinnerung nicht mehr vom tatsächlichen Erlebnis trennen könnten. Wegen dieser Erläuterung, so argumentierte die Vorsitzende Richterin, sei ein Freispruch für sie nicht in Frage gekommen. Eine weitere Frage ist bei der Verhandlung am Mittwoch aber nicht zur Sprache gekommen: ein mögliches Gewerbeverbot für den Hypnotiseur – dieser darf trotz des Urteils weiter hypnotisieren.