Eine 19-Jährige hat einen 50-Jährigen bereits im Juni überrollt, der Mann starb daraufhin. Die Fahrerin wurde zu einer Haftstrafe verurteilt – ihre Revision jetzt in Karlsruhe abgewiesen.

Nach dem tödlichen Streit einer jungen Frau mit einem Mann muss die damals 19 Jahre alte Autofahrerin ihre Strafe wegen Totschlags absitzen. Der Bundesgerichtshof hat nach eigenen Angaben von Montag keine Rechtsfehler in dem Urteil gefunden und die Revision der Angeklagten verworfen. Mangels Rechtsfehlern sei die Verurteilung der Frau zu drei Jahren Haft rechtskräftig. Sie hatte im Juni 2021 einen 50 Jahre alten Mann in Ludwigsburg mit ihrem Auto überrollt.

 

Die junge Frau hatte nach Überzeugung des Landgerichts Stuttgart in der Tatnacht mit zwei Freundinnen in einer Einfahrt in Ludwigsburg geparkt und geraucht. Das spätere Opfer hatte sich wahrscheinlich durch die nächtlichen Gespräche gestört gefühlt und war unvermittelt auf die Frauen zugekommen, die daraufhin ins Auto gestiegen waren.

Der 50-Jährige, nur mit Unterwäsche und Bademantel bekleidet, hatte sich daraufhin vor das Auto gestellt und war auch auf Aufforderung der Frauen nicht zur Seite gewichen, vielmehr hatte er sich wortlos auf der Motorhaube des Wagens abgestützt. Die Angeklagte war losgefahren und hatte den auf die Straße gestürzten Mann überrollt. An den Folgen war er gestorben. Dies habe die Frau „für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen“, wie das Gericht im August 2022 entschied.