Ein junger Mann, den eine 16-Jährige auf Facebook kennen gelernt hat, stiftet das Mädchen an, die eigenen Eltern zu bestehlen. Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilt ihn wegen Erpressung.

Ihr Exfreund, den eine junge Markgröningerin über das Internetportal Facebook kennen gelernt hatte, ist offenbar alles andere als ein Goldstück. Wegen Hehlerei und Erpressung ist der 20-Jährige, der in Asperg noch bei seiner Mutter wohnt, am Dienstag am Ludwigsburger Amtsgericht zu einem Jahr Jugendarrest verurteilt worden. Aufgrund seiner vielen Vorstrafen wegen Diebstahls und Gewaltdelikten wurde die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann seine Freundin dazu gebracht hatte, Schmuckstücke, Goldmünzen und Bargeld im Wert von insgesamt 11 000 Euro von ihrer Familie zu stehlen und ihm zu überlassen.

 

Anfangs verliebt, später verängstigt

Aus Naivität und anfänglicher Verliebtheit sei das Mädchen den Lügengeschichten aufgesessen, befand der Richter. Im Frühjahr dieses Jahres hatte der arbeitslose 20-Jährige mehrfach Gold und Geld von der 16-Jährigen verlangt. Angeblich hätte er Tausende von Euro dafür zu bezahlen, dass er bei einem Gerichtstermin nicht erschienen war. „Haben Sie wirklich geglaubt, dass man für diese Ordnungswidrigkeit zwei Hände voll Schmuck hergeben muss?“, wunderte sich der Richter über die Unbedarftheit der Jugendlichen.

Diese sagte unter Tränen aus, dass sie zunächst aus dem Schlafzimmer ihrer Eltern die Schatullen mit Erbstücken und Familiengeschenken geplündert hatte. Ihr Freund habe sie angewiesen, auf die eingravierten Karat-Zahlen zu achten. Später nahm sie auch aus dem Zimmer ihrer Tante, die im selben Haus wohnt, und von ihrem Onkel aus dem Nachbarhaus Wertgegenstände, die sie dem Freund aushändigte. Denn er habe gedroht, den Diebstahl ihren Eltern zu erzählen. „Ich hatte Angst vor ihm“, sagte das Mädchen. Laut dem Angeklagten hatte die Schülerin dagegen auf eigene Initiative gehandelt. Sie habe sich an ihren Eltern rächen wollen, weil diese den Kontakt zu ihm verboten hätten. Man habe die Beute gemeinsam beim Shoppen ausgegeben. Er selbst würde „nie ein Mädchen anbetteln“. Der Staatsanwalt glaubte ihm „kein Wort“. Das Mädchen habe eindeutig nach den genauen Instruktionen des Freundes gehandelt.

Genaue Instruktionen zum Diebstahl

Dass sie von ihrer Tochter hintergangen wurden, nahm die Eltern offenbar stark mit. Man habe den Umgang mit dem 20-Jährigen verboten, „weil bei ihm Drogen im Spiel sind“, sagte der 41-jährige Vater aus. Ein Polizist vom Posten Markgröningen sagte im Zeugenstand, dass er die Eltern gut kenne. Es sei ihnen schwer gefallen, die eigene Tochter anzuzeigen: „Sie wollen sie auf die richtige Bahn bringen.“