Ein Mittäter des Ludwigsburger Goldraubs muss für neuneinhalb Jahre hinter Gitter.

Stuttgart - Hartnäckigkeit zahlt sich nicht immer aus: Ein Mittäter des Ludwigsburger Goldraubs muss für neuneinhalb Jahre hinter Gitter - deutlich länger als seine vier Kumpanen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 23-Jährigen am Montag unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung. „Die höchste Strafe beruht darauf, dass bei allen anderen ein Geständnis zumindest zur eigenen Person abgelegt wurde“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Geiger. Der Staatsanwalt hatte elf Jahre Haft für den Mann aus Meckenheim bei Bonn gefordert. Die Verteidiger beantragten einen Freispruch.

 

Die Beute im Wert von rund 1,7 Millionen Euro ist verschwunden

Die ersten vier Männer aus dem Bonner Raum waren kurz vor Weihnachten zu sieben bis acht Jahren Haft verurteilt worden (Az.: 19 Kls 45 Js 877/10). Die Gruppe um den Rapper „Xatar“ hatte im Dezember 2009 einen Nürnberger Goldtransporter von der Autobahn 81 bei Ludwigsburg in eine Falle gelockt und ausgeraubt. Dazu hatten sich nach Überzeugung des Gerichts der Rapper und der 23-Jährige als Polizisten ausgegeben. Die beiden legten dem Fahrer und dem Begleiter des Transports Handschellen an und setzten sie im Wald bei Heilbronn aus. Die anderen türmten mit dem Wagen voller Schmuck und Zahngold. Die Beute im Wert von rund 1,7 Millionen Euro ist verschwunden. Die Opfer hatten nach eigenen Angaben Todesangst und leiden heute noch an den psychischen Folgen.

Der fünfte, bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte behauptete Ende Januar in einem Brief an den Vorsitzenden Richter, er sei an der Tat nicht beteiligt gewesen. Das Gericht sah dies jedoch anders: Die DNA-Spuren - vor allem an der Jacke eines Opfers - seien „ein erdrückender Beweis“, machte Geiger deutlich. Hinzu kämen weitere Indizien wie die Verbindungsdaten seines Handy oder die Tatsache, dass die Täterbeschreibungen der Geschädigten genau auf ihn passten. Laut Geiger hat der 23-Jährige 25.000 Euro für seine Beteiligung an der Tat bekommen. Der Brief sei nur „ein verzweifelter aber untauglicher Versuch, seine Täterschaft in Abrede zu stellen“.

Staatsanwalt Thomas Schek hatte die Taktik der Verteidiger in seinem Plädoyer kritisiert: „Ob ein Mandant, der von allen Seiten belastet ist, mit einem Maulkorb richtig beraten ist - da setze ich ein Fragezeichen“, sagte er. Einer der Verteidiger kündigte nach der Verhandlung an, in Revision gehen zu wollen.