Schwerer Landfriedensbruch hatte der Vorwurf wegen eines Kneipenüberfalls geheißen. Verurteilt wurden die Angeklagten nur noch wegen Körperverletzung, versuchter Nötigung und Beihilfe zur versuchten Nötigung.

Die Red-Legion-Kutte ist künftig tabu. Die elf Angeklagten, die zu dieser rockerähnlichen Gruppe gehören, sollten sich unbedingt von dieser Bande fernhalten, forderte der Vorsitzende Richter nach der Urteilsbegründung vor dem Stuttgarter Landgericht. Vier der jungen Männer, die mit Bewährung davongekommen waren, warnte er, es reiche sogar, Jacken mit dem Red-Legion-Emblem, zu tragen, dass sie möglicherweise ins Gefängnis müssten. Dabei hatte die Banden-Zugehörigkeit bei der Entscheidung des Gerichts gar keine Rolle gespielt, wie der Vorsitzende Richter eigens betont hatte.

 

Verurteilt hat er alle Elf, weil sie bei einem Überfall auf eine Kneipe in der Ludwigsburger Solitudestraße dabei waren. Allerdings hatte nicht einmal die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer ihren ursprünglichen Vorwurf des gemeinsam begangenen schweren Landfriedensbruchs aufrecht erhalten. Es war ihr nicht gelungen, ihn während der Beweisaufnahme zu erhärten.

Gegen Kaution aus Haft entlassen

Diese Entwicklung hatte sich abgezeichnet, darum wurden die Haupttäter, die man zunächst in Untersuchungshaft genommen hatte, im Laufe des Prozesses gegen 3000 bis 4000 Euro Kaution frei gelassen. Die elf Angeklagten im Alter von 17 bis 26 Jahren waren am 15. Januar in einer Gruppe von 20 bis 30 Red-Legion-Mitgliedern vor der Kneipe aufgekreuzt. Sie wollten dort einem Mann, der der Gruppe Black Jackets angehörte und dort als Gast saß, eine Abreibung verpassen. Während sich die meisten Red Legions vor dem Lokal postieren, gingen vier oder fünf hinein. Der Haupttäter forderte das Mitglied der Black Jackets auf, mit ihm vor die Kneipe zu kommen, der Mann weigerte sich jedoch. Daraufhin schlug ihm der Angreifer auf den Hinterkopf und ging. Danach flogen noch ein Zuckerstreuer und ein Glaswindlicht in Richtung des Opfers, doch ohne nachhaltig zu treffen. Außerdem wurde eine Glasscheibe der Kneipe mit einem Stein eingeworfen.

Die Staatsanwältin stellte in ihrem Plädoyer zwar fest, dass die Red Legions einschüchternd und beängstigend aufgetreten seien, doch Landfriedensbruch sei es nicht gewesen. Das Motiv, warum die Red Legions mit dem Mann von den Black Jackets ein Hühnchen zu rupfen hatte, spielte weder in ihrem Plädoyer eine Rolle noch später in der Urteilsbegründung. Jedenfalls könne man den Angeklagten nicht nachweisen, argumentierte die Staatsanwältin, dass sie den Vorsatz gehabt hätten, ihr Opfer körperlich anzugreifen oder in der Kneipe einen Schaden anzurichten. Zumal die Gruppe recht unkoordiniert gehandelt habe. „Die Sache ist erst vor Ort eskaliert“, sagte die Staatsanwältin. Der Überfall sei nicht vorher durchgeplant worden. Dies sahen auch die Richter so. In der Kneipe habe es sich um Einzelaktionen gehandelt.

Der Jüngste kommt mit Arrest davon

Dadurch reduzierten sich die Vorwürfe für die meisten Angeklagten auf versuchte Nötigung und Beihilfe zur versuchten Nötigung. Nur der Haupttäter und ein Mann, der mit in der Kneipe war und einen Schlagstock dabei hatte, wurden wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt: zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe der eine, zu elf Monaten auf Bewährung der andere. Auch bei den übrigen Angeklagten bewegte sich das Strafmaß im Bereich bis zu einem Jahr, der Jüngste kam mit vier Monaten Dauerarrest davon, die mit der Untersuchungshaft verbüßt sind. Die Urteile basierten auf einer vorherigen Verständigung am Rande der Verhandlung als Preis dafür, dass die Angeklagten Geständnisse ablegten, um den Prozess zuverkürzen.

Aber auch wenn die Strafen für den Kneipenüberfall relativ gering ausfielen, so haben doch nur vier der elf Angeklagten Bewährung erhalten. Denn es handelt sich nicht um Jungs, die halt im jugendlichen Überschwang mal über die Stränge geschlagen haben, sondern um Männer mit einer gewissen kriminellen Karriere: zehn der elf Angeklagten waren vorbestraft, meist wegen gefährlicher Körperverletzung, und acht von ihnen sind Bewährungsbrecher. Daher haben auch sechs von ihnen keine Bewährung mehr erhalten, und bei manchem wurde die Strafe aus diesem Prozess mit früheren zu einer empfindlichen Gesamtstrafe gebündelt.