Es ist viel los im Neckarbiotop Zugwiesen. Nicht jeder Besucher verhält sich, wie es dem Naturschutz zuträglich ist. Deshalb will die Stadt eine Verordnung erlassen, mit der man Verstöße ahnden kann. Ein heftig diskutierter Schritt auf dem weg zum Naturschutzgebiet.
Ludwigsburg - Diplomatie ist eine feine Sache. Deshalb setzt der Zugwiesen-Guide Ulrich Ostarhild auch auf die Macht der Worte, wenn er badende Schüler aus dem Neckar vertreiben will. Der Satz „Wenn ihr die Krokodile trefft, gebt ihnen Futter“ verfehlte nach Ostarhilds Bericht im Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales seine Wirkung nicht. Mehr Handhabe als diese Worte haben die Zugwiesen Guides allerdings auch gar nicht. Sie sind Naturführer ohne Lizenz zum Strafen. Was problematisch sein kann. „Meist herrscht in den Zugwiesen ja auch eine friedliche Stimmung“, sagt Ostarhild. Neulich, so ergänzt er jedoch, seien die Modellflieger vor Ort gewesen und früher seien die Mountainbiker den Berg runter gekommen.
Zugwiesen sollen Naturschutzgebiet werden
Für solche und andere Fälle plant die Stadt Ludwigsburg nun eine Verordnung für das auf seiner Gemarkung liegende Neckarbiotop. Schließlich sollen die Zugwiesen mittelfristig ein Naturschutzgebiet werden. Gerade im Uferbereich, wo das Gewässer Lebensraum für seltene und in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten bietet, ist es nach Aussage der Verwaltung besonders schützenswert. Die Verordnung soll die Zugwiesen vor Übergriffen allzu erlebnishungriger Besucher schützen. Oder zumindest den Ordnungshütern die Möglichkeit geben, mit einer Verwarnung und im Wiederholungsfall mit einem Ordnungsgeld einzugreifen.
Untersagt sind laut der am Mittwochabend nach einer heftigen und kontroversen Diskussion verabschiedeten Empfehlung an den Gemeinderat Dinge, die die meisten Spaziergänger ohnehin nicht tun. So ist es zum Beispiel zum Schutz der Natur verboten, im Neckarbiotop zu baden, zu waschen, Modellflugzeuge fliegen oder Boote schwimmen zu lassen oder seinen Hund ins Wasser springen zu lassen. Auch ist es untersagt, die Wege zu verlassen, zu zelten oder zu grillen oder die Tiere zu füttern. Im Übertretungsfall kann eine Geldbuße in Höhe von bis zu 100 000 Euro verhängt werden, so Christoph Balzer vom Fachbereich Ordnung und Sicherheit. Aber das werde die Ausnahme sein.