Sonderform
: Partielle Trisomie ist eine äußerst selten auftretende geistige Behinderung. Weltweit sind nur wenige hundert Fälle bekannt. Das 21. Chromosom kommt dabei zwei Mal in jeder Körperzelle vor – bei gesunden Menschen gilt das für alle Chromosomen. Allerdings sind bei Partieller Trisomie diese Chromosomen verlängert und tragen sechs statt vier Erbanlagen – ebenso viele wie bei Menschen mit Trisomie 21. Erst seit 1995 kann die Partielle Trisomie in Untersuchungen festgestellt werden.

 

Down-Syndrom
: Bei Trisomie 21 (Down-Syndrom), der häufigsten Chromosomenstörung, liegt das 21. Chromosom nicht wie üblich zwei Mal, sondern drei Mal in allen Körperzellen vor – dadurch sind auch die Erbanlagen verdreifacht. In Deutschland leben rund 50 000 Menschen mit Down-Syndrom.

UN-Konvention
: Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2009 in Deutschland verbindlich. Sie formuliert unter anderem das Recht auf Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen und ist Thema bei der Podiumsdiskussion „Die UN-Konvention – das Versprechen“ am Donnerstag, 4. Dezember, um 19 Uhr an der Evangelischen Hochschule.

Verein
: Antonio Florio ist spastisch gelähmt, sitzt im Rollstuhl und braucht rund um die Uhr Hilfe. Jahrelang kämpfte er dafür, selbstständig leben zu können. Heute ist er Vorsitzender des Vereins „Selbstbestimmt Leben im Kreis Ludwigsburg“, der behinderte Menschen berät.