Es war eine Karrierechance, wie die Justiz sie nicht alle Tage bietet. Offeriert wurde die Stelle eines Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, vergütet nach Besoldungsgruppe R 3, gut 8700 Euro monatlich. Der künftige Inhaber, hieß es in der Ausschreibung des Justizministeriums, solle als Leiter an die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen nach Ludwigsburg abgeordnet werden – also oberster „Nazijäger“ werden.
Vier Bewerbungen waren nach Auskunft des Ressorts von Marion Gentges (CDU) daraufhin eingegangen. Doch keiner der Aspiranten wird die begehrte Stelle erhalten. Gut ein halbes Jahr nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird nun auch offiziell bekannt, dass die Stellenbesetzung „nicht weiter verfolgt“ wird. Grund: Da der Zentralen Stelle langsam die Arbeit ausgeht, soll sie in den nächsten Jahren in ein Dokumentationszentrum umgewandelt werden – das keinen Leitenden Oberstaatsanwalt als Chef mehr braucht.
Stelle als „künftig wegfallend“ vermerkt
Fragen hatte die Ausschreibung vom Mai 2022 schon deshalb aufgeworfen, weil es bereits einen Leiter in Ludwigsburg gibt: Oberstaatsanwalt Thomas Will (62), der nach Jahren als Stellvertreter die Nachfolge des an den Bundesgerichtshof wechselnden Jens Rommel antrat. Zunächst hatte er die Leitung kommissarisch übernommen und sich dann erfolgreich auf den Chefposten als Oberstaatsanwalt beworben.
Rommel war zuletzt Leitender Oberstaatsanwalt gewesen, ebenso wie sein langjähriger Vorgänger Kurt Schrimm. Auch der neue Leiter sollte nach R 3 aufrücken, sofern er sich gegen die Mitbewerber durchsetzen würde. Mindestens seit den 1970er Jahren ist die Stelle so im Etat des Justizministeriums verankert, allerdings mit einem Zusatz: „kw“ für „künftig wegfallend“. Was das bedeutet, erläutert eine Ressortsprecherin: „Sobald die Zentrale Stelle ihre Ermittlungstätigkeit einstellt und umgewandelt wird, steht die Stelle dem Justizhaushalt nicht mehr zur Verfügung.“
Immer weniger Täter zu verfolgen
Noch ist es nicht so weit, doch der Zeitpunkt rückt näher – auch weil immer weniger hochbetagte NS-Täter und deren Helfer noch am Leben sind. Voriges Jahr kam es noch zu zwei Verurteilungen in Verfahren, die Will und seine Kollegen angestoßen hatten: Eine 97-jährige einstige KZ-Sekretärin, die die Ermittler in einem Altenheim aufgespürt hatten, und ein früherer KZ-Wachmann (101) erhielten Haftstrafen; beide legten Rechtsmittel ein. Die Zahl der neu eingeleiteten Vorverfahren, die dann an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben werden, geht seit Jahren stark zurück. Nach einer Übersicht des Justizministeriums sank sie von 28 im Jahr 2017 über 19 im Jahr 2019 auf zwei im ersten Halbjahr 2022; im gleichen Zeitraum reduzierte sich die Zahl der abgeschlossenen Verfahren von 16 auf zwei. „Wir nähern uns den letzten Verfahren“, hieß es.
Ein Bewerber zieht zurück
Angesichts dieser Trends konkretisierten sich die Pläne des Justiz- und des Wissenschaftsministeriums zur „Weiterentwicklung“ der Stelle. Sie soll zu einem Dokumentationszentrum werden, zu einem „Ort des Erinnerns, des Lernens und der Begegnung“. Im Doppelhaushalt 2023/24 seien Mittel für die Entwicklung eines Konzepts vorgesehen, sagt die Justizsprecherin. Zwei Jahre seien dafür vorgesehen, dann könne die Politik über erste Schritte in Richtung Umwandlung entscheiden.
Vor diesem Hintergrund habe man „aus personalplanerischen Gründen“ entschieden, die Besetzung mit einem Leitenden Oberstaatsanwalt nicht weiter zu verfolgen. Nicht alle Interessenten haben daraus offenbar Konsequenzen gezogen: Von den vier Bewerbungen, so die Sprecherin, sei eine „zwischenzeitlich zurückgenommen“ worden.