Zwei Jahre nach dem filmreifen Überfall auf einen Goldtransporter wurden die Täter nun verurteilt.

Stuttgart - Für den dreisten Ludwigsburger Goldraub müssen vier Angeklagte für sieben bis acht Jahre in Haft. Der Raub dürfe nicht als Kavaliersdelikt oder Trickbetrug verharmlost werden, machte der Vorsitzende Richter Jörg Geiger bei seinem Urteilsspruch am Donnerstag im Stuttgarter Landgericht deutlich. „Die Kammer stuft die Tat als schweres Verbrechen ein“, sagte er.

 

Die Täter sind geständig

Die Männer im Alter von 26 bis 29 Jahren hatten ihre Beteiligung am Goldraub im Prozess gestanden. Als Polizisten verkleidet hatte die Gruppe aus dem Bonner Raum am 15. Dezember 2009 einen Nürnberger Goldtransport von der Autobahn 81 bei Ludwigsburg in die Falle gelockt. Den Fahrer und seinen Begleiter setzten sie in einem Waldstück bei Heilbronn aus und machten sich mit dem Gold im Wert von rund 1,7 Millionen Euro aus dem Staub. „Was mit der Beute geschehen ist, wissen wir nicht“, sagte Geiger.

Gangster-Rapper muss für acht Jahre in Haft

Mit seinem Urteil folgte das Gericht in weiten Teilen den Forderungen der Staatsanwaltschaft und eigenen Zusagen. Gangster-Rapper „Xatar“ (29) muss als Organisator für acht Jahre in Haft. Je ein halbes Jahr weniger bekamen ein 27-jähriger Mitorganisator, der am Überfall direkt nicht beteiligt war, und ein 26-Jähriger, der bei dem Raub nach Ansicht der Kammer in vorderer Reihe gestanden hat. Sieben Jahre Haft verhängte das Gericht über einen 28-Jährigen, der nach der Tat die Beute umgeladen haben soll.

Begleiter des Transports bis heute psychisch angeschlagen

Das Gericht erkannte an, dass die Täuschung bei der Tat im Vordergrund stand, und nicht die Gewalt. Auch die Geständnisse und den Sinneswandel rechnete die Kammer den Angeklagten hoch an. Dennoch lasse die Ausführung der Tat eine „erhebliche kriminelle Energie“ erkennen, machte Geiger deutlich. Und die Folgen seien nicht unerheblich: Der Begleiter des Transports sei bis heute psychisch angeschlagen, und auch der Nürnberger Goldhändler habe unter den finanziellen Folgen der Tat zu leiden.

Die Angeklagten hatten um Verzeihung gebeten

Die vier Angeklagten hatten vor der Urteilsverkündung um Verzeihung gebeten und betont, sie hätten niemandem Schaden wollen. „Ich bereue die Tat zutiefst“, beteuerte etwa Rapper „Xatar“. Geiger sprach von „sehr erfreulichen Worten“ der Angeklagten. „Es wäre nun schön, wenn Ihren Worten jetzt auch entsprechende Taten Folgen würden - und zwar nicht solche, für die Sie jetzt hier angeklagt waren.“

Das Verfahren gegen den fünften Angeklagten (23), der nicht gestanden hatte, war am Montag abgetrennt worden. In einem anderen Verfahren steht zudem ein sechster möglicher Mittäter vor Gericht. Würden die Urteile gegen die vier Männer schnell rechtskräftig, könnten sie gegen den 23-Jährigen als Zeugen aussagen müssen. Danach sieht es aber nicht aus, denn ein Anwalt kündigte bereits an, genau aus diesem Grund in Revision zu gehen.