Ludwigsburger Mordprozess Raser I. hatte 19.000 Euro im Wagen – diente Todesfahrt als Test?

In dem am Autorennen beteiligten Mercedes wurde viel Bargeld gefunden. Foto: KS-Images.de/Rometsch)

Am Dienstagvormittag sind am 13. Tag des Ludwigsburger Rasermord-Prozesses neue Details ans Licht gekommen. Vor allem Geld spielte diesmal eine Rolle.

Ludwigsburg: Oliver von Schaewen (ole)

Die stattliche Bargeldsumme von 19.000 Euro hatte der wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge mit angeklagte I. am 20. März in seinem Mercedes der S-Klasse. Dieser Fund der Polizei stand am Vormittag des 13. Verhandlungstag des sogenannten Ludwigsburger Raserprozesses am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart unter anderem im Fokus.

 

Der Mercedes S 500, den I. fuhr, war erst am Tattag zugelassen worden – offenbar erfüllte er sich damit einen Traum, der zum Albtraum wurde, wie im bisherigen Verlauf des Mordprozesses vor der 19. Großen Strafkammer des Landgerichts deutlich wurde. Hauptangeklagter des Prozesses ist G. (32), der Bruder des 35-jährigen I. und Fahrer des Mercedes S550, der mit 157 Kilometern pro Stunde auf der Schwieberdinger Straße unterwegs war, bevor er auf den Ford Focus von Merve (23) und Selin (22) stieß. Mitangeklagt ist der Cousin K. (25), der im Wagen von I. saß und unmittelbar vor dem tödlichen Unfall mit seinem eigenen Mercedes ebenfalls an illegalen Autorennen teilgenommen hatte.

Eine Erklärung über die Verwendung des Geldes bleibt aus

Warum I. die rund 19.000 Euro im Wagen mitführte, ist bis heute unklar. Das geht aus dem Abschlussbericht der Polizei hervor – das Gericht um den Vorsitzenden Richter Norbert Winkelmann befragte eine 26-jährige Polizeioberkommissarin der Verkehrspolizei, die den Bericht verfasst hatte. Das Geld aus dem Wagen befindet sich weiterhin in polizeilicher Verwahrung. I. habe gesagt, es gehöre dem Vater, berichtete die Polizistin. Eine nachvollziehbare Erklärung über die Verwendung des Geldes blieb vor Gericht jedoch bislang aus.

Das Autorennen könne dazu gedient haben den Wagen zu testen und zur Schau zu stellen, vermutete die Polizistin. Diese Einschätzung fügt sich in das Bild, das sich aus zahlreichen Videos ergibt, die im Lauf des Prozesses gezeigt wurden. Darauf ist zu sehen, wie leistungsstarke Fahrzeuge präsentiert und in sozialen Netzwerken inszeniert werden. Offenbar hatte sich der wegen Mordes angeklagte G. dort wiederholt mit seinen Autos gezeigt.

Vor Gericht kamen auch materielle Werte zur Sprache. Gegenüber der Polizei hatte G. angegeben, monatlich zwischen 4500 und 6000 Euro netto zu verdienen. In einer eigenen Werkstatt baute er hochmotorisierte Fahrzeuge um, wie er sie selbst gerne fuhr. Nach seiner Festnahme habe G. zudem eine Kaution in Höhe von 50.000 Euro in Aussicht gestellt, berichtete die Ermittlerin. Den Wert der beiden beteiligten S-Klasse-Fahrzeuge bezifferte sie auf rund 40.000 Euro für den Wagen von G. und 32.700 Euro für das Auto von I.

Sachschäden am Unfallort werden beziffert

Auch das Verhalten der Angeklagten nach dem Unfall wurde erneut beleuchtet. Am eigentlichen Unfallort habe I. sich nicht zu erkennen gegeben, sondern die Jacke gewechselt und sich im hinteren Bereich der nahegelegenen Aral-Tankstelle aufgehalten. Weil die Polizei zunächst unter anderem klären musste, ob nicht noch ein dritter Bruder das Fahrzeug gesteuert hatte, waren weitere Ermittlungen notwendig. Erst am 11. April wurde I. festgenommen.

Neben dem unfassbaren menschlichen Leid entstanden Sachschäden. Eine Grundstücksmauer im Wert von etwa 1000 Euro wurde beschädigt, ebenso Bordsteine der Stadt Ludwigsburg im Wert von rund 8000 Euro.

Der Prozess wird am 10. März fortgesetzt. Die zentrale Frage bleibt, ob die Angeklagten die tödlichen Folgen ihres Handelns billigend in Kauf nahmen – und welche Rolle Status, Inszenierung und womöglich auch das rätselhafte Bargeld dabei spielten.

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