Ludwigsburger Raser Lebenslänglich für Raser G. – kann die Revision das ändern?
Die Verteidiger der beiden Ludwigsburger Raser G. und I. sind in Revision gegangen. Der Anwalt Fatih Zingal sieht keine großen Chancen auf Erfolg.
Die Verteidiger der beiden Ludwigsburger Raser G. und I. sind in Revision gegangen. Der Anwalt Fatih Zingal sieht keine großen Chancen auf Erfolg.
Das Urteil im Mordprozess gegen die Raser aus Ludwigsburg ist am 7. April gesprochen worden – lebenslänglich gab es für den Todesfahrer G. und 13 Jahre Haft für seinen Bruder I. wegen versuchten Mordes.
Beim Raserunfall am 20. März vor einem Jahr waren die beiden jungen Frauen Merve (23) und Selin (22) totgefahren worden. Das Landgericht arbeitete den Fall vom 5. Dezember bis zum 7. April ausführlich auf. Das harte Urteil wurde von den Angehörigen als gerecht empfunden und löste ein bundesweites Echo aus.
Nun geht die Verteidigung in Revision. Wie wahrscheinlich ist es, dass die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe das Urteil aufheben? Auf diese drei Fragen kommt es jetzt an.
1. Welches sind die häufigsten Rechtsfehler in Raserprozessen?
In Revisionen zu Raserurteilen prüft der BGH vor allem, ob dem Tatgericht Rechts- oder Verfahrensfehler unterlaufen sind. Ein zentraler Streitpunkt ist regelmäßig die Frage, ob ein bedingter Tötungsvorsatz – also die Billigung eines möglichen Todes – tragfähig begründet wurde oder ob lediglich bewusste Fahrlässigkeit im Spiel war, im Sinne von: „Ich sehe die Gefahr, es wird aber schon gutgehen.“ Gerade diese Grenzziehung ist häufig angreifbar. Die Verteidigung der Raser betonte, G. und I. hätten keine Mordabsicht gehabt.
Auch wer wie am Rasertod beteiligt war, spielt eine große Rolle: So erkannte das Landgericht Stuttgart in der Teilnahme von I. am Autorennen keine Mittäterschaft, sondern lediglich den Versuch eines Mordes. Wird dies im Urteil nicht sauber begründet, kann das zur Aufhebung führen.
Ebenso relevant ist der Umgang des Gerichts mit Beweisen, etwa mit technischen Gutachten, Fahrdaten oder alternativen Unfallverläufen. Am Ende wird oft auch noch überprüft, ob die verhängte Strafe stimmig begründet ist.
2. Welche Rolle spielt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2022?
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 stärkt die Linie, nach der bei extrem riskanten Autorennen durchaus Mordvorsatz angenommen werden kann. Dieser Fall des Berliner Ku’damm-Rasers war zunächst vom Landgericht als Mord gewertet worden, der BGH kassierte das Urteil, weil der Vorsatz nicht ausreichend begründet war.
Dann kam das Bundesverfassungsgericht ins Spiel, sah das anders und entschied: Teilnehmer an einem illegalen Autorennen nehmen den Tod anderer billigend in Kauf. Dieser Karlsruher Richterspruch macht es damit schwieriger, ein Urteil grundsätzlich von Mord auf fahrlässige Tötung herunterzustufen.
Allerdings bedeutet das keineswegs, dass eine Revision im Ludwigsburger Fall chancenlos ist. Denn das Bundesverfassungsgericht hat keinen Automatismus geschaffen. Entscheidend bleibt, ob das konkrete Urteil methodisch sauber begründet ist. Fehler in der Beweiswürdigung, Lücken in der Vorsatzbegründung oder Unklarheiten bei der Beteiligung einzelner Angeklagter können weiterhin zur Aufhebung oder Teilaufhebung des Stuttgarter Urteils führen.
In der Praxis dürfte das heißen: Eine vollständige Aufhebung des Mordurteils ist eher unwahrscheinlich, wenn sich das Landgericht eng an der verfassungsrechtlich gebilligten Linie orientiert. Realistischer sind punktuelle Korrekturen – etwa bei der Strafzumessung oder der Einordnung einzelner Tatbeteiligter.
3. Wie wird die Mordabsicht bei einem illegalen Autorennen in einer Revision gesehen?
Das Bundesverfassungsgericht hat im Ku’damm-Urteil von 2022 in letzter Instanz entschieden , dass der Mordvorsatz in einem Autorennen mit derart hohen Geschwindigkeiten gegeben ist. Das Gericht wies die grundsätzliche Kritik an der strafrechtlichen Bewertung von Raserfällen zurück. Solche Einwände seien eher rechtspolitischer Natur und begründeten keine Verfassungsverletzung.
Revisionen rüttelten an dieser grundlegenden Leitlinie nicht mehr – „ich glaube schon, dass eine Trendwende in der Rechtsprechung bei solch eklatanten Verstößen eingesetzt hat“, sagt Fatih Zingal, Anwalt der Familie der getöteten Selin. Die Familie verfolge den weiteren Gang des Rechtsverfahrens natürlich immer noch intensiv.
Der Frankfurter Anwalt macht aus seiner Einschätzung kein Hehl: „Ich rechne nicht damit, dass das Stuttgarter Urteil aufgehoben wird, und würde mich nicht wundern, wenn es voll und ganz bestätigt wird.“
Zingal hält die Arbeit der 19. Großen Strafkammer im Landgericht Stuttgart vor allem deshalb für rechtssicher, weil sie die strafmildernden Aspekte der Täterseite beleuchtet habe. Das sei auch ins Urteil eingeflossen: „Man hat sogar das Mordmerkmal der Heimtücke im Vorsatz zurückgenommen und die besondere Schwere der Schuld als nicht gegeben gesehen.“