Das Rechtsmittel der Revision kann eingelegt werden, sobald den Beteiligten das schriftliche Urteil vorliegt. Ein Verteidiger der Raser tendiert dazu. Was geschieht dann?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Nach dem Urteilsspruch im Ludwigsburger Raserprozess am Dienstag hat ein Verteidiger angekündigt, dass er das Urteil eingehend auf Revisionsgründe prüfen werde. Das kann er tun, sobald es ihm in der schriftlichen Version vorliegt. Dann hat er dafür eine Woche Zeit. Wichtig zu wissen ist: Anders als bei der Berufung ist die Revision ein Rechtsmittel, das nicht den Urteilsspruch infrage stellt. Sie kann lediglich auf Fehler der Urteilsbegründung und im Verfahren Bezug nehmen.

 

In dem Verfahren gegen zwei Brüder und ihren Cousin sind hohe Strafen verhängt worden. Sie waren angeklagt, weil sie im März 2025 in Ludwigsburg bei einem illegalen Autorennen einen tödlichen Unfall verursacht hatten. Zwei junge Frauen starben, als einer der 450 PS-starken Mercedes, mit denen sie durch Ludwigsburg gerast waren, in ihren Ford Focus krachte.

Das Wrack des Autos, in dem die zwei Frauen starben. Foto: KS-Images/Andreas Rometsch

Der 33-jährige Fahrer dieses Autos, das den Unfall verursachte, wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein 36-jähriger Bruder soll wegen versuchten Mordes für 13 Jahre in Haft. Er war gegen seinen Bruder Rennen gefahren. Der 26-jährige Cousin der beiden Männer kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr davon.

Das Revisionsverfahren hemmt zunächst die Rechtskraft des Urteils. Das heißt, dass die Strafe nicht vollstreckt werden kann. Das Urteil wird erst rechtsgültig, wenn die Revision abgewiesen wird. Zuständig für ein Revisionsverfahren ist der Bundesgerichtshof mit Sitz Karlsruhe. Findet der BGH tatsächlich einen Verfahrensfehler, kann er der Revision stattgeben. Wenn das geschieht, wird das Verfahren an das Ausgangsgericht – also das Landgericht Stuttgart – zurückgegeben und dort neu verhandelt.

Ausgerechnet der prominente Fall des sogenannten Kudamm-Rasers von Berlin ging durch zwei Revisionsrunden: Es war in Deutschland das erste Urteil gegen einen Raser, bei dem die Kammer auf Mord erkannte. Der BGH gab der Revision bei einem ersten Antrag statt. Der Fall wurde neu verhandelt, wieder kam ein Mordurteil heraus. Im zweiten Revisionsverfahren bestätigte der BGH das Mordurteil.