Ein Mann hat Falschgeld im Darknet geordert. Bayerische Ermittler waren ihm auf die Spur gekommen. Einige seiner Aussagen lassen das Gericht zweifeln.

Gerlingen - Ist es ausschließlich jugendliche Neugier gewesen, oder war doch kriminelle Energie im Spiel? Der Angeklagte, ein heute 22-Jähriger aus Gerlingen, sagte aus, das Falschgeld im so genannten Darknet bestellt zu haben, weil er es einfach habe wissen wollen, wie es ist, die Blüten zu ordern: „Ich wollte gucken, ob es funktioniert.“ Die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg hingegen sagte in der Urteilsbegründung: „Wir haben viel gehört, aber man muss nicht alles glauben.“

 

Das Schöffengericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der Mann im Internet zwei falsche Fünfziger bestellt hatte, um damit letztlich auch zu bezahlen. Es verurteilte den Mann zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung. Zudem muss er insgesamt 80 Arbeitsstunden ableisten.

Der Angeklagte war geständig. Er hatte zugegeben, im vergangenen April über das Darknet zwei 50 Euro-Noten bestellt zu haben. Dafür sollte 22,50 Euro bezahlen. Er erhielt allerdings eine 50-Euro-Note und einen Zehn-Euro-Schein. Während er die 50 Euro wegen ihrer augenscheinlich schlechten Qualität gleich vernichtete, behielt er den 10-Euro-Schein. Diesen fand die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung. Der Angeklagte war aufgefallen, als die Beamten gegen den Absender der Sendung ermittelt hatten. An dessen bayerischen Firmensitz hatte man die Adresse des nun Angeklagten gefunden.

Verschlüsselte Daten übertragen

Im sogenannten Darknet werden Daten häufig verschlüsselt übertragen und gespeichert. Um dies nutzen zu können, muss man sich eigens eine Software herunterladen. Darauf hob der Staatsanwalt ab, als er den Angeklagten fragte, ob er denn öfter im Darknet sei. Wie sich später bei der Zeugenaussage eines Kriminalbeamten ergab, hatten die Ermittler offenbar auf dem Rechner des Angeklagten noch weitere Spuren ins Darknet gefunden.

Der Angeklagte beteuerte allerdings, sich nur Interesse halber Zugang ins Dark-net verschafft zu haben. Er habe das Geld bestellt, aber nichtausgeben wollen. „Das glaubt Ihnen doch kein Mensch“, hielt ihm der Staatsanwalt entgegen. Er wisse doch um die „Strafandrohung, und die ist knackig“. Der Staatsanwalt glaubt dem Angeklagten das ebenso wenig wie die Aussage, er habe sich nichts davon kaufen wollen: Warum er denn im Darknet sei, wenn er eh nichts kaufen wollte?

Jugendlicher Fehler oder kriminelle Energie?

Das Gericht folgte dem Ankläger, der einige Aussagen anzweifelte. Auf einen minderschweren Fall erkannte es nicht. Dafür hatte der Verteidiger plädiert. Sein Mandant habe als junger Mensch im Alter von 21 Jahren lediglich einen Fehler gemacht. Zudem führte der Verteidiger die vergleichsweise geringe Summe an und hob unter anderem auf die schwere familiäre Situation ab, worin sich der junge Mann zur Tatzeit befunden habe.

In ihrer Urteilsbegründung wertete die die Vorsitzende Richterin es als positiv, dass der Angeklagte bisher zwar strafrechtlich, aber nicht einschlägig in Erscheinung getreten war. „Ein Großkrimineller sind Sie sicher nicht“, meinte sie. Zudem hielt sie ihm seine positive Sozialprognose zu Gute: der junge Mann hatte am Verhandlungstag seinen ersten Arbeitstag in einem neuen Job.