Lügde-Prozess Die Welt liegt in Scherben

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Die Beweisaufnahme zeigt, unter welchen Ängsten die Jungen und Mädchen leiden, die auf dem Campingplatz von Lügde sexuell missbraucht wurden. Der Prozess wird trotz einer Erkrankung des Angeklagten Andreas V. fortgeführt.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Detmold - Das Mädchen treibt die Angst um, Andreas V. könne aus dem Gefängnis fliehen. Dann will sich die Kleine unter ihrem Bett verstecken, damit er ihr nichts antun kann. Sie schläft schlecht, hat Albträume, und sie hat keine Freunde. In der Schule spielt sie mit ihrem eineinhalb Jahre älteren Bruder. Nur in dessen Nähe fühlt sie sich sicher. In der Stabilisierungstherapie, in der sich das Kind befindet, versucht die Psychologin, ihm wieder Selbstvertrauen zu vermitteln. Wie schwer das ist, zeigen Rollenspiele. Darin ist am Ende der Teufel ein feiner Kerl und die Prinzessin eine Hexe. Das Mädchen hat Schwierigkeiten zu unterscheiden, wer gut und wer böse ist. Seine Welt liegt in Scherben. Wem kann es überhaupt noch vertrauen, wem nicht? Das ist für das Kind schwierig zu entscheiden.

 

Das Mädchen sagt im Prozess zum Missbrauchsfall Lügde am Landgericht Detmold nicht selbst aus – wie viele andere Opfer auch. Und wenn, dann tun sie es nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nie mehr will das Mädchen den Angeklagten Addi, wie alle Andreas V. nannten, wiedersehen. Schon wenn sie Wörter wie beispielsweise Adidas lese, in denen die Silbe Addi vorkomme, reagiere sie panisch. So steht es in einer Stellungnahme ihrer Mutter und einer Psychologin, die die Vorsitzende Richterin Anke Grudda verliest.

Ähnlich ergeht es einem Geschwisterpaar, das nun in einer stationären Einrichtung lebt. Bruder und Schwester haben ständig Angst, Andreas V. könne aus der Justizvollzugsanstalt ausbrechen und sich an ihnen rächen. Immerhin, das Mädchen hat gerade sein Seepferdchen-Abzeichen gemacht und freut sich auf die Einschulung. Es soll mit vier Jahren das jüngste Opfer auf dem Campingplatz in Lügde-Elbrinxen gewesen sein. Die verlesenen Berichte zeigen, wie massiv die Drohungen gewesen sein müssen, mit denen Andreas V. das Mädchen und wohl alle seine Opfer gefügig gemacht hat.

Ansehen der Bilder ist wie ein Schweigeminute

Als die Vorsitzende Richterin die Prozessbeteiligten zum Richtertisch bittet, um Fotos und Sreenshots zu betrachten, wirkt das wie eine unbeabsichtigte Schweigeminute für die Opfer. Im Halbkreis stehen Schöffen, Ersatzschöffen und Ersatzrichter hinter der Richterbank und schauen auf die Bilder, während Grudda durch die Ordner blättert. Nur das Rascheln der Seiten ist zu hören. Was die Betrachter zu sehen bekommen, spiegelt sich in ihren Gesichtern wider. Offensichtlich müssen sie sich zwingen, nicht wegzuschauen. Die beiden Angeklagten Andreas V. und Marco S. bleiben auf ihren Plätzen.

Das Verfahren konzentriert sich jetzt wieder ganz auf die minderjährigen Zeugen und die mehr als 300 angeklagten Taten des schweren sexuellen Missbrauchs an insgesamt wohl über 40 Opfern – und nicht mehr, wie zu Beginn des Prozesstages, auf den schlechten Gesundheitszustand von Andreas V.

Andreas V. wird wegen Gürtelrose beurlaubt

Alle Blicke hatten sich zu Beginn am Donnerstag auf den 56-Jährigen gerichtet. Schon als er den Gerichtssaal betrat, war die Anspannung mit Händen zu greifen. Dass er überhaupt erscheint, ist in den Augen der Prozessbeobachter schon einmal gut. Der 56-Jährige zittert am ganzen Körper, sein Gesicht ist grau, sein Gang schleichend. Auf der rechten Wange hat er eine Wunde, die wie ein übergroßer Kratzer aussieht. Als er sitzt, muss er mit der linken Hand die rechte halten. Das Zittern scheint übermächtig.

Als am 31. Juli bekannt wurde, dass der Hauptangeklagte krank sei, geriet der Prozess um einen der größten Missbrauchsskandale der Bundesrepublik kurz in Schieflage. Zum einen schossen Spekulationen darüber ins Kraut, was dem 56-jährigen Dauercamper wohl fehle. Da aufmerksame Prozessbeobachter eine striemenartige Wunde entdeckt hatten, gab es Gerüchte, der Angeklagte sei von Mithäftlingen angegriffen worden.

Gegen 10.30 Uhr schließt sich sein Anwalt in einer Pause mit einer der psychiatrischen Gutachterinnen kurz und fragt dann das Gericht, ob sein Mandant wohl jetzt schon ein Schmerzmittel nehmen dürfe, das der Anstaltsarzt ihm erst für 11 Uhr verordnet habe. Andreas V. leide an Gürtelrose, sagt sein Anwalt. Aber er habe den Willen, den Prozess bis zum Ende zügig durchzustehen. Zwischen Verhandlungsabbruch und Fortgang bewegt sich der geplant letzte Tag der Beweisaufnahme. Ein leitender Ermittler der Bielefelder Polizei berichtet von unprofessionell geführten Vernehmungen der Kinder bei der Polizei in Detmold und dem zugemüllten Tatort auf dem Campingplatz Eichwald. Vor der Mittagspause wird Andreas V. dann wegen seiner Schmerzen für den Nachmittag beurlaubt.

Spekulationen über Überfall in Haft

Die etwa 300 Fälle, deretwegen Andreas V. in Detmold angeklagt ist, reichen von 1998 bis zur Verhaftung von Andreas V. im Dezember 2018. Bei ihm und Marco S. fand die Polizei zudem Bild- und Filmdateien ihrer Taten. Das Mädchen, das bei Andreas V. seit 2016 offiziell als Pflegetochter lebte, diente als Lockvogel, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Es ist heute acht Jahre alt – seine Aussage fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Alles, was aus dem Gerichtssaal nach außen dringt, deutet darauf hin, dass Andreas V. und Marco S. um die Kinder buhlten. In der Verhandlung würdigen sie sich kaum eines Blickes.

Die forensische Psychiaterin, die in Abwesenheit von Andreas V. am Nachmittag ihr Gutachten über Marco S. vorträgt, attestiert dem 34-Jährigen eine mittelschwere pädophile Störung. Der Missbrauch von Kindern zieht sich durch die letzten 20 Jahre seines Lebens. Deshalb spricht sie von einer hohen Rückfallgefahr. Sie hält S. für voll schuldfähig und sieht bei ihm wenig bis gar keine Empathie. Er habe nicht ansatzweise eine Vorstellung vom Schaden, den er den Kindern und ihren Familien zugefügt habe.

Ein Platzen des Prozesses ist an diesem Donnerstag erst einmal abgewendet. Nach mehr als drei Wochen Verhandlungspause hätte er neu aufgerollt werden müssen. Die Beweisaufnahme hätte wieder bei null beginnen müssen. In dem ursprünglich gegen drei Angeklagte geführten Verfahren war mit den Geständnissen am ersten Verhandlungstag geschehen, was vor allem die Opfer erhofft hatten. Dadurch wurde ihnen die Aussage vor Gericht erspart – und die Begegnung mit jenen Männern, die sie zu sexuellen Handlungen gezwungen haben, die den Missbrauch gefilmt oder ihn wie Heiko V. (49) per Webcam beobachtet haben.

Der ist wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern bereits zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er sich einer Therapie unterziehen. Zügig führte die Vorsitzende Richterin Grudda das Verfahren gegen den Mann, der etwa 40 000 kinderpornografische Video- und Fotodateien besessen hatte. Viermal war er per Videoübertragung bei Missbrauchshandlungen zugeschaltet. Sieben Monate saß er bis zu seiner Verurteilung bereits in Haft.

Die zweijährige Freiheitsstrafe, die die Strafkammer zur Bewährung aussetzte, stößt auf viel Widerspruch. Staatsanwaltschaft wie auch Nebenklägervertreter hatten eine Haftstrafe erwartet. Sie haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Manche, weil sie sich ein deutlicheres Signal an potenzielle Täter oder Opfer erhofft haben. In einer Erklärung zu Beginn der Hauptverhandlung hatte Grudda diese Proteste antizipiert, als sie sagte, dass hier ein Verfahren unvoreingenommen und ohne Vorverurteilung geführt werden solle. Vor dem Landgericht halten auch an diesem Donnerstag Opferverbände eine Mahnwache ab. Am Freitag will die Kammer das psychiatrische Gutachten über Andreas V. hören.

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