Wie geht es weiter mit dem Luftreinhalteplan für Stuttgart und den damit verbundenen Fahrverboten. Am 30. Januar wird über zusätzliche Fahrverbote in einigen Stadtbezirken gesprochen.

Stuttgart - Vom 1. Juli an wird es wohl ein ganzjähriges Fahrverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6 geben. Davon betroffen sein würden die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach, Zuffenhausen und der Talkessel. Am Donnerstag, 30. Januar, werden die Bezirksbeiräte aus den jeweiligen Stadtbezirken in öffentlicher Sitzung über den genauen Sachstand informiert.

 

Noch besteht die Chance, dass das erweiterte Fahrverbot ausbleibt. Das hängt davon ab, wie die Zahlen und Prognosen im April aussehen. „Wenn der Grenzwert im Jahresmittel 2020 eingehalten wird, wird von der Maßnahme mangels Erforderlichkeit abgesehen“, heißt es im Entwurf der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart. Falls das Fahrverbot aber kommen sollte, müssen Schilder aufgestellt werden, welche die sogenannte „kleine Umweltzone“ kenntlich machen. Dafür wäre die Stadt zuständig. „Wie die kleine Umweltzone straßenscharf verläuft, wird noch mit dem Land abgestimmt“, sagt eine Pressesprecherin der Stadt.

Hintergrund für die potenzielle Erweiterung des Fahrverbots sind die immer noch teilweise erhöhten Stickstoffdioxid-Werte in der Landeshauptstadt. Für Stuttgart sind die Messstellen Am Neckartor und an der Hohenheimer Straße die Gradmesser und stellen die am höchsten belasteten Stellen in der Stadt dar. An zwei weiteren Hauptdurchgangsstraßen liegen laut Prognosen die Messwerte für Stickstoffdioxid immer noch über dem erlaubten Grenzwert. „Das liegt an dem hohen Verkehrsaufkommen und der zentralen Funktion dieser Hauptachsen im Straßensystem der Landeshauptstadt Stuttgart“, heißt es im Entwurf weiter. Vor allem die Bundesstraße 14 (Cannstatter bis Hauptstätter Straße) und die Bundesstraße 10 (Pragstraße bis Zuffenhausen) seien in Mitleidenschaft gezogen. „Nicht überall, aber an einigen neuralgischen Stellen entlang dieser Hauptachsen gibt es schützenswerte Wohnnutzung, die heutzutage in dieser Form nicht mehr erstellt werden würde, aber lange gewachsen ist, bevor sich der Autoverkehr so entwickelt hat, wie er heute ist“, heißt es in dem Papier.

Stickstoffdioxid kann die Gesundheit nachhaltig schädigen

Vor allem die Luftwerte an Teilen der Bebel-, Schwab- und Rotebühlstraße (Innenstadt), an der Bludenzer und Siemensstraße (Feuerbach) sowie ein kleiner Teil der Schwieberdinger und der Schozacher Straße (Zuffenhausen) lägen noch nicht unterhalb des Grenzwertes. „Im Übrigen herrscht in den größten Teilen der Wohngebiete Stuttgarts eine akzeptable beziehungsweise gute Luftsituation“, betont man beim Regierungspräsidium.

Die Europäische Union hat Grenz- beziehungsweise Zielwerte bei Feinstaub und Stickstoffdioxid festgelegt, um Mensch und Umwelt zu schützen. Falls die Werte überschritten werden, muss ein Luftreinhalteplan aufgestellt werden, um die Luftqualität dauerhaft zu verbessern. Die Grenzwerte für Feinstaub im Tages- und im Jahresmittel sowie der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Stundenmittel werden überall in Stuttgart eingehalten. Der Grenzwert von Stickstoffdioxid im Jahresmittel ist derzeit noch das größte Problem.

Stickstoffdioxid kann die Gesundheit nachhaltig schädigen. Es ist ein starkes Reizgas, das aufgrund seiner sauren Reaktion mit Wasser die Schleimhäute der Atemwege angreifen kann. Andererseits dringt es wegen seiner vergleichsweise geringen Wasserlöslichkeit tief in die Lunge ein und kann dort zu Beeinträchtigungen der Funktion führen.