Wie soll das Land auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Stutgart zum Luftreinhalteplan reagieren? Während die grün-schwarze Landesregierung offiziell die Frage noch offen lässt, fordert der Verband Region Stuttgart, dass das Land Berufung einlegt.

Stuttgart - (dud). Mit den Stimmen von CDU, SPD, Freien Wählern und FDP hat der regionale Verkehrsausschuss die grün-schwarze Landesregierung aufgefordert, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Luftreinhalteplan einzulegen. Grüne und Linken sprachen sich gegen den Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler aus. Das Gericht hatte entschieden, dass das Land wegen der zu hohen Stickstoffdioxidwerte in Stuttgart ein Fahrverbot für Diesel unterhalb der Euro-6-Norm und ältere Benziner nicht erst 2020, sondern schon 2018 erlassen muss. Bis 3. Oktober muss das Land entscheiden, ob es das Urteil annimmt, was Teile der Grünen wollen, oder wie von der CDU gewünscht Berufung beim Verwaltungsgerichtshof einlegt.

 

„Wir halten Fahrverbote für falsch, weil es auch andere Wege gibt, die Luftbelastung zu verringern“, sagte Bernhard Maier, Regionalrat der Freien Wähler. Nur bei einer Berufung würden die Handlungsmöglichkeiten juristisch geprüft und damit Rechtssicherheit geschaffen. Dies sei für die Kommunen in der Region wichtig, in denen es eine zu hohe Stickstoffdioxidbelastung gibt, aber auch für den Regionalverband, der für die Verkehrsplanung zuständig ist. Dagegen argumentierte Eva Mannhardt von den Grünen. Jahrelange gerichtliche Klärungen kosteten nur Zeit, während die Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung weitergehe.