Die Landesregierung hat den Eindruck erweckt, als könnte das Fahrverbot für Stuttgart noch einmal abgeschwächt werden. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht Stuttgart eine letzte Warnung ausgesprochen.
Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung hat vergangene Woche den Eindruck erweckt, als ob das vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte Fahrverbot für Diesel in ganz Stuttgart ab 2019 abgeschwächt werden könnte. Der Eindruck ist falsch.
„Das Gerichtsurteil lässt uns bestimmte Spielräume, sie sind Gegenstand unserer Beratungen“, hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vergangene Woche vor der Presse gesagt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat Kretschmann an diesem Montag schriftlich belehrt. Die Landesregierung sei, genauso wie die zuständigen Verwaltungsbehörden, an das letztinstanzliche Urteil aus Leipzig gebunden, heißt es in dem Schreiben. Der Regierung stehe „demzufolge auch kein (politischer) Handlungsspielraum mehr zu“. Das Papier liegt unserer Zeitung vor.
Land wollte weitreichende Ausnahmen
Die Stuttgarter Richter reagieren nicht nur auf Kretschmanns Äußerungen, sondern auch auf die Einlassungen des Anwalts des Landes. Er hatte in einer nicht öffentlichen Besprechung vergangene Woche vor Gericht vorgetragen, das Land plane ein Dieselfahrverbot bis einschließlich Euro 4 im Jahr 2019. Man sehe aber für alle Stuttgarter eine „übergangsweise Ausnahmeregelung bis maximal Ende 2019“ vor.
Das Verwaltungsgericht, angeführt von Richter Wolfgang Kern, hat dem Land nun eine prononcierte Lesehilfe zum Leipziger Urteil gegeben. So sei die Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit eines Verbotes von Dieselautos bis einschließlich Euro 4 von den Leipziger Richtern „so unmissverständlich und eindeutig formuliert“, dass für „die vorgenommene (einschränkende) Auslegung offensichtlich kein Raum ist“. Für das Fahrverbot bis Euro 4 bedürfe es „keiner Übergangsfristen“ und „keinerlei Differenzierung in Bezug auf den betroffenen Adressatenkreis“. Das Land habe keine Befugnis, eine Übergangsfrist zu gewähren. Sollte es dies dennoch tun, sei dies ein Verstoß gegen das Urteil. Er rechtfertige die Androhung des vom Kläger Deutsche Umwelthilfe (DUH) beantragten Zwangsgeldes gegen das Land.
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Euro-5-Verbot sachlich notwendig
Die Stuttgarter Richter befassen sich auch mit dem Fahrverbot für Diesel Euro 5. Leipzig lässt es ab dem 1. September 2019 in ganz Stuttgart dauerhaft zu. Es gebe „weder sachliche noch rechtliche Gründe, die einen Verzicht auf ein solches zonales Verkehrsverbot rechtfertigen könnten“, so die Richter. Es sei sachlich notwendig.
Die Begründung dafür liefere die Regierung mit dem neuen Gutachten zur Entwicklung der Stickstoffdioxidwerte. Dass diese mit dem Euro-5-Verbot weiter sinken, habe das Gutachten „nochmals ausdrücklich bestätigt“. Sie würden im Jahresmittel 2020 auf 48,7 Mikrogramm zurückgehen. Der EU-Grenzwert liegt bei 40, der aktuelle Mittelwert (Mai 2018) bei 68 Mikrogramm. Mit dem Verbot auch für Euro 5 wäre der Grenzwert noch auf 3,8 Kilometer Straßen überschritten, ganz ohne Verbot auf 16.
Gericht warnt vor Missachtung
Sollte das Land im neuen Luftreinhalteplan auf diese Maßnahme verzichten, „wäre dies eine offensichtliche Missachtung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts“. Ein Fahrverbot auch für Benziner einschließlich Euro 2 würde die Werte um 0,8 Mikrogramm drücken. Das Land verzichtet offenbar wegen der marginalen Wirkung darauf.
„Jeder Versuch der Landesregierung, beim Thema Fahrverbote politische Vorgaben zu machen, ist illegal“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die Ansagen der Richter. Resch rät Betroffenen, in deren Fahrzeugen „Betrugssoftware“ verbaut sei, das Auto zurückzugeben oder auf Nachrüstung zu bestehen. Die Hersteller argumentierten, durch mangelhafte Software entstehe den Kunden kein Nachteil. Der werde durch das Fahrverbot aber offensichtlich.