Neue Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Land sind möglich. Eine Arbeitsgruppe mehrerer Ministerien berät über das weitere Vorgehen.

Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg hat in Sachen Fahrverbote für Stuttgart vor höchsten Gerichten mehrere Niederlagen eingefahren. Dennoch ist offen, wann genau und in welcher Abfolge die erlaubten Verkehrsbeschränkungen zur Luftreinhaltung umgesetzt werden. Grenzwerte müssen „schnellstmöglich“ eingehalten werden, heißt es im Urteil.

 

Das Verwaltungsgericht Stuttgart will es nun genau wissen. In einem nichtöffentlichen Erörterungstermin soll die Regierung am 28. Juni im Detail erklären, ob sie den Urteilen folgt. Die Richter sind an verbindlichen Terminen interessiert und zeigen sich wenig konziliant. Sie sprechen von Zwangsgeld und davon, ob „gegebenenfalls unter weiterer Fristsetzung weitere Vollstreckungsmaßnamen angedroht werden“.

Die Ministerien beraten

Zur Vorbereitung trafen sich am Donnerstag Mitarbeiter des Verkehrs-, des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltministeriums sowie von Stadt und Regierungspräsidium – Stellungnahmen gab es vorerst nicht. Druck kommt auch durch zwei Vollstreckungsmaßnahmen, die die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beantragt und Anwohner des Neckartores durchgesetzt haben. Im ersten Schritt drohen bis zu 10 000 Euro Zwangsgeld, wenn grün-schwarz bei der Luftreinhaltung bremsen sollte.

Die Beschwerde des Landes gegen das Zwangsgeld hatte vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim keinen Erfolg. Es sei „einigermaßen fernliegend, dass es keine rechtmäßige(n) Maßnahme(n) geben sollte, um die seit langer Zeit bestehenden Verstöße gegen das deutsche Recht und gegen Unionsrecht zu beseitigen“, schrieben die Richter. Also müsste nun auch möglich sein, was das Land den Anwohnern zusagte, nämlich 20 Prozent weniger Autoverkehr am Neckartor bei Luftsituationen, die zur Ausrufung von Feinstaubalarm führen würden. Das Land könnte mit einer Vollstreckungsabwehrklage weiter auf Zeit spielen. Das ist die eine Baustelle.

Gericht will rasch Klarheit

Die zweite Baustelle ist das stadtweite Fahrverbot zunächst für Diesel bis Euro 4 und Benziner bis Euro 2, frühestens ab September 2019 dann auch für Diesel Euro 5, um die Stickstoffdioxidwerte abzusenken. Hier hat sich die Deutsche Umwelthilfe in allen Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt. Mit ihrem Antrag auf Vollstreckung will die DUH die Entscheidung beschleunigen. Eine rasche Klärung scheint auch im Sinne des Gerichts zu sein. „Wir wollen wissen, ob sich das Land weiterhin weigert, die im Urteil verlangten Verkehrsbeschränkungen anzuordnen“, sagt eine Sprecherin.