Das wegen der schlechten Luft am Neckartor verhängte Zwangsgeld will Verkehrsminister Winfried Hermann akzeptieren. Eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wird nicht eingelegt.

Stuttgart - Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat sich dafür ausgesprochen, das gerichtlich festgesetzte Zwangsgeld wegen mieser Luft im Stuttgarter Talkessel zu akzeptieren.

 

Einen entsprechenden Vorschlag werde das Verkehrsministerium in der Sitzung einer interministeriellen Arbeitsgruppe an diesem Montag machen, sagte Hermanns Sprecherin am Freitag in Stuttgart. Die Gruppe will das weitere Vorgehen besprechen. Theoretisch möglich wäre auch, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einzulegen.

„Wir wollen auf weitere Rechtsmittel verzichten“, sagte Hermann. Seine Sprecherin erinnerte daran, dass das Land bereits gegen die Androhung des Zwangsgelds Beschwerde eingelegt hatte und damit vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert war.

Mit einer Busspur soll der Vergleich erfüllt werden

Das Land Baden-Württemberg hatte 2016 zwei Anwohnern der stark mit Schadstoffen belasteten Kreuzung „Am Neckartor“ in einem Vergleich zugesagt, den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Luftbelastung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart setzte nun das Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro fest, weil - so die Begründung - das Land nichts zur Umsetzung des Vergleichs unternehme.

Hermann verwies darauf, dass mittlerweile der Entwurf für einen neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart vorliegt. Er solle noch in diesem Jahr in Kraft treten. Er enthalte auch eine Busspur am Neckartor. „Mit dieser Busspur wollen wir den Vergleich erfüllen.“

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