Laut Medienberichten werden von Januar 2019 an Fahrverbote für bestimmte Diesel-Fahrzeuge ausgesprochen. Darauf hat sich die Regierung nach Informationen des „SWR“ am Dienstag geeinigt.

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung strebt erste Diesel-Fahrverbote in Stuttgart für Anfang 2019 an. Aus einem internen Papier geht hervor, dass dann Fahrverbote für Diesel der Euronormen 3 und 4 kommen sollen. Darüber berichteten auch „SWR“ und „Südwestpresse“. Die endgültige Entscheidung stand aber zunächst noch aus. Die grün-schwarzen Regierungsfraktionen sollten sich am Dienstagnachmittag in Stuttgart mit dem Thema beschäftigen.

 

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sprach von „Zwischenergebnissen“, die den beiden Fraktionen mitgeteilt werden sollten. Danach werde möglicherweise die Öffentlichkeit informiert.

Insgesamt gebe es beim Thema Luftreinhaltung in Stuttgart aber noch eine Reihe offener Fragen, sagte Kretschmann. Details nannte er nicht. Aber damit dürfte der Regierungschef auf die Fragen angespielt haben, was mit Dieseln der Euronorm 5 geschehen soll, wie Ausnahmen von Fahrverboten definiert werden und wie konkrete Maßnahmen jenseits von Fahrverboten zur Luftreinhaltung aussehen könnten. Kretschmann zeigte sich zuversichtlich, dass das Paket bis zur Sommerpause steht.

Autos wesentlicher Verursacher der Luftverschmutzung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar entschieden, dass Fahrverbote in der Landeshauptstadt grundsätzlich erlaubt sind. Seitdem gilt es in der grün-schwarzen Koalition als schwierig bis unmöglich, in Stuttgart noch um sie herumzukommen. Stuttgart kämpft seit langem gegen hohe Stickoxidwerte. Als wesentlicher Verursacher dieser Luftverschmutzungen gelten Diesel-Autos.

Was ist eigentlich das Problem mit dem Diesel? Die Fakten dazu im Video:

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das Land nach dem Leipziger Urteil zur Durchsetzung von Diesel-Fahrverboten in Stuttgart zwingen. Sie stellte vor längerer Zeit einen Antrag auf Zwangsvollstreckung. Dazu steht am Donnerstag ein nicht-öffentlicher Erörterungstermin am Verwaltungsgericht in Stuttgart an. Darauf bezieht sich auch das interne Papier aus dem Staatsministerium, in dem von Fahrverboten für Diesel der Euronormen 3 und 4 Anfang 2019 die Rede ist.

Juristischer Streit um punktuelle Fahrverbote

Am Donnerstag wird es vor Gericht noch einmal um einen verwandten Sachverhalt gehen: den juristischen Streit um punktuelle Fahrverbote wegen zu hoher Feinstaubwerte am Stuttgarter Neckartor. Dabei geht es um die Einhaltung eines Vergleichs, den das Land im Jahr 2016 mit zwei Anwohnern geschlossen hat. Dieser verpflichtet das Land, den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Luftbelastung zu reduzieren.

Die Landesregierung will dazu versuchsweise am Neckartor eine Busspur auf der Bundesstraße 14 stadtauswärts einrichten. Dort sollen Schnellbusse vom Herbst an fahren können. Die Stadt Stuttgart hatte sich allerdings skeptisch gezeigt, weil sie zusätzliche Staus befürchtet, die die Maßnahme konterkarieren könnten.