Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Anna Christmann kritisiert die CDU für ihren Umgang mit dem Thema Luftreinhaltung. Vor allem der Aufruf zu Demonstrationen gegen das Diesel-Fahrverbot wird von ihr scharf verurteilt.

Stuttgart - Die Stuttgarter Grünen-Bundestagsabgeordnete Anna Christmann hat den CDU-Kreisvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Stefan Kaufmann wegen dessen Aufrufs zu Demonstrationen gegen das Diesel-Fahrverbot scharf kritisiert. Kaufmanns Verhalten sei „sehr befremdlich“, so die Abgeordnete am Donnerstag vor der Grünen-Kreismitgliederversammlung. Kaufmann hätte die seit 2005 gültigen Schadstoffgrenzwerte in der Regierung durchsetzen müssen, so Christmann, stattdessen diffamiere er nun die Wissenschaft. Die Haltung der Bundesregierung zum Thema Luftreinhaltung sei „unakzeptabel“.

 

CDU: Vorsorgender Schutz der Bürger

Kaufmann gehört seit 2009 dem Bundestag an. Das Parlament hatte mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP Ende Februar 2010 nach Vorberatung durch den Umweltausschuss Neuregelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Damit wurde europäisches in deutsches Recht umgesetzt. Konkret ging es um Partikel mit einem Durchmesser vor 2,5 Mikrometer (Feinstaub) und um Fristverlängerungen für die Einhaltung der Grenzwerte für Benzol, Feinstaub mit zehn Mikrometer Durchmesser und Stickstoffdioxid. Die CDU/CSU-Fraktion argumentierte laut Bundestagdrucksache in der Vorberatung damals, dass die Verordnung strengere Anforderungen an die Luftqualität stelle als von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorgeschlagen. Denn es werde allgemein auf die Einhaltung der Grenzwerte abgestellt und es würden nicht einzelne Schadstoffe herausgegriffen. In einer Pressemitteilung hatte die Fraktion im Februar 2010 die neue Verordnung als „weiteren wichtigen Baustein zur Verbesserung der Luftqualität in Deutschland und für den vorsorgenden Schutz der Gesundheit der Bürger“ bezeichnet. Das Vorbeugen gegen Luftverschmutzungen sei „nach wie vor eine wichtige Aufgabe der deutschen Politik“.

Grüne stimmten dagegen

Die DUH klagte auf die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Stuttgart und setzte sich im Februar 2018 vor dem Bundesverwaltungsgericht durch, was zu den Fahrverboten führte. Die Grünen-Fraktion hatte die Neuregelung 2010 abgelehnt, vor allem wegen der Fristverlängerung für die Kommunen. Aus der Praxis wisse man, „das dies Umsetzungsdefizite erzeuge“.