In der Debatte um bessere Luft in Stuttgart wurde bemängelt, dass die Messstelle am Neckartor „ sehr nah an der Straße“ stehe. Das Verkehrsministerium sieht das anders.

Stuttgart - Der Standort der Stickstoffdioxid-Messstelle am Neckartor wird nicht durch eine Bundesbehörde überprüft. „Die Station steht richtig, wir sehen keine Notwendigkeit einer weiteren Prüfung“, sagt ein Sprecher von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).

 

Der Berliner Verkehrs-Staatssekretär Steffen Bilger (CDU, Ludwigsburg) hatte bemängelt, dass die Messseinrichtung „sehr nah an der Straße“ stehe. „Ein paar Meter weiter“ könnten die Grenzwerte „vielleicht längst erfüllt“ sein. Die EU erlaube bis zu zehn Meter Abstand, so Bilger. Die Messstelle an der Cannstatter Straße war in der Zeit der CDU-/FDP-Landesregierung 2001 bis 2004 schrittweise aufgebaut worden.

Scheuer eigentlich nicht zuständig

Die Länder-Verkehrsminister hatten die Überprüfung beschlossen, Hermann war dagegen. Der Bund könne die Prüfung nicht anordnen, so eine Sprecherin von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), es gebe keine Verpflichtung. Man helfe mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) bei der Koordination. Der gehört zum Geschäftsbereich von Scheuers Ministerium, für die Luftreinhaltung ist aber das von der SPD geführte Umweltministerium zuständig. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass die Ortswahl von Probenahmestellen durch die Landesbehörden nach den Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung erfolge, heißt es dort. Erfasst werden müssten „die Bereiche höchster Belastung“.

Bisher meldete sich nur ein Bundesland

Der DWD habe zusammen mit dem Tüv Rheinland sieben Stationen in Nordrhein-Westfalen überprüft, dabei wurden offensichtlich die Abstände der Geräte gemessen. Anstände habe es keine gegeben, weitere Aufträge lägen nicht vor, so ein DWD-Sprecher. Die in der Verordnung angegebenen Abstände hatte 2016 die Landesanstalt für Umwelt (Karlsruhe) überprüft, die Ergebnisse waren im August 2017 in einer 36 Seiten starken, bebilderten und mit Maßen versehenen Broschüre publiziert worden. Ergebnis: Alle Anforderungen zur kleinräumigen Ortsbestimmung von Probenahmestellen aus der Bundesverordnung seien am Neckartor eingehalten, der Standort sei repräsentativ. „Wir haben damit schlüssig dargelegt, dass es eine Überprüfung gegeben hat und die Messstelle richtig steht“, so Hermanns Sprecher.