Sie brachten „Luxleaks“ ans Licht, jetzt sollen sie dafür bestraft werden: Die Staatsanwaltschaft hat Haft- und Geldstrafen für drei Männer gefordert, die fragwürdige Steuerdeals von Großkonzernen in Luxemburg öffentlich machten.

Luxemburg - Im Prozess um die „Luxleaks“-Veröffentlichungen über Steuerdeals für Konzerne in Luxemburg hat die Staatsanwaltschaft für beide Whistleblower Haftstrafen von 18 Monaten auf Bewährung gefordert. Die Ex-Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) hätten sich des Diebstahls und des Verrats von Geschäftsgeheimnissen schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt David Lentz vor dem Luxemburger Bezirksgericht. Die Tatsache, dass die Informanten ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit vermuteten, bedeute nicht, dass die Entwendung und Weitergabe firmeneigener Dokumente unbestraft bleiben könne.

 

Die Ex-PwC-Mitarbeiter Antoine Deltour und Raphaël H. hatten in dem Prozess eingeräumt, zig Dokumente an den französischen Journalisten Edouard Perrin weitergegeben zu haben. Laut Anklage soll es sich um 45.000 Seiten gehandelt haben. Für den Journalisten forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe, deren Höhe er nicht bezifferte. Auch das Informanten-Duo solle zudem eine Geldstrafe bekommen.

Freispruch gefordert

Die Verteidiger der Angeklagten hatten allesamt Freispruch für ihre Mandanten gefordert. Deltours Anwalt appellierte an das Gericht, keinen „archaischen Rechtsvorstellungen“ zu folgen, sondern den Angeklagten freizusprechen und zu loben. Schließlich hätten die „Luxleaks“-Veröffentlichungen wesentlich zur Steuertransparenz in der EU und in Luxemburg beigetragen.

Durch die 2012 und 2014 veröffentlichten „Luxleaks“ war öffentlich geworden, dass internationale Konzerne und das luxemburgische Finanzamt Vereinbarungen über sehr geringe Steuersätze von weniger als einem Prozent des Gewinns schlossen - und dass eine Reihe von europäischen Staaten in einer Art Steuerwettbewerb ähnlich vorteilhafte Angebote machte.

Deltour sagte im Prozess, ihm sei klar gewesen, dass er gegen die Geheimhaltungspflicht seines Arbeitgebers verstoßen habe. Er habe jedoch die Steuerfestsetzungen während seiner Arbeit bei PwC immer stärker missbilligt. Mit der Weitergabe der Dokumente an Perrin habe er seine „staatsbürgerliche Pflicht“ erfüllt: „Ich wollte eine Debatte über diese Steuerbescheide anstoßen.“

Urteil in mehreren Wochen

Die mündliche Verhandlung soll am Mittwoch zu Ende gehen. Dann werden die Anwälte der Angeklagten zu den Forderungen des Staatsanwalts Stellung nehmen können, wie der Sprecher der luxemburgischen Justiz sagte. Das Urteil wird erst in mehreren Wochen erwartet.