Machtkampf im Frankfurter Rathaus Parteien gegen den OB und OB gegen die Parteien

Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann hat seinen Rücktritt vom Rücktritt erklärt. Foto: dpa/Fabian Sommer

Vor dem Bürgerentscheid und dem Korruptionsprozess nimmt der Machtkampf um die Abwahl von Stadtoberhaupt Peter Feldmann in Frankfurt Fahrt auf.

Das Tauziehen zwischen dem umstrittenen Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) und der Stadtverordnetenversammlung in Hessens größter Kommune wird immer bizarrer. Unmittelbar, nachdem sowohl die vier Koalitionsparteien als auch die größte Oppositionskraft eine gemeinsame Kampagne für die Abwahl Feldmanns gestartet hatten, zog der OB offiziell sein Angebot zurück, im nächsten Januar abzutreten. Mit dem Bürgerentscheid am 6. November hätten die Frankfurter das Sagen. Entweder sie bestätigten seine Abwahl und er scheide aus dem Amt, oder das dafür nötige Quorum werde nicht erreicht, und er werde bis zum Ende seiner Amtszeit 2024 „seine Pflichten erfüllen“ und sich „weiter für ein soziales Frankfurt engagieren“, schrieb Feldmann auf der Homepage der Stadt.

 

Weil Feldmann die Abwahl ablehnte, müssen die Bürger entscheiden

Das Stadtparlament im Frankfurter Römer hatte Feldmann im Juli mit Zwei-Drittel-Mehrheit abgewählt. Hauptgrund ist der am 18. Oktober beginnende Prozess gegen den Oberbürgermeister wegen des Verdachts der Vorteilsnahme. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Gegenzug für ein ungewöhnlich hohes Gehalt seiner damaligen Lebensgefährtin und späteren Ehefrau als Kindergartenleiterin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) eine wohlwollende Behandlung der Anliegen dieser Organisation zugesagt zu haben. Feldmann bestreitet diesen Vorwurf und nahm die Abwahl nicht an. Daher müssen nun die Bürger darüber befinden. Für seine endgültige Abwahl ist aber nicht nur eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, es müssen zugleich 30 Prozent der Wahlberechtigten in Frankfurt sein.

Das gesetzlich vorgeschriebene Quorum gilt als schwer zu erfüllen

Dieses gesetzlich vorgeschriebene Quorum gilt als schwer zu erfüllen, da bei Feldmanns Wiederwahl im Stichentscheid 2018 insgesamt nur 30,2 Prozent ihre Stimme abgegeben hatten. Daher fand sich jetzt die breite Allianz aus den Frankfurter Regierungsparteien Grüne, SPD, FDP und Volt sowie der CDU, um für die Abwahl zu mobilisieren. Just am ersten Tag der Briefwahl für den Bürgerentscheid kündigte sie 12 000 Plakate, 250 000 Flyer und eine Kampagne in den sozialen Netzwerken an, um für einen „Neuanfang“ in der Stadt zu werben.

Der SPD-Chef Mike Josef sagte auf der Pressekonferenz der fünf Parteien: „Angeklagter in einem Strafprozess vor Gericht und Oberbürgermeister dieser Stadt zu sein, ist unvereinbar.“ Deshalb bedauere er, dass Feldmann nicht der Aufforderung der eigenen Partei gefolgt sei, sein Amt spätestens nach Zulassung der Anklage niederzulegen. Josef gilt als möglicher Nachfolger von Feldmann. Der Frankfurter CDU-Vorsitzende Uwe Becker nahm kein Blatt vor den Mund und nannte Feldmann „Scham und Schande für die Stadt zugleich“.

„Für ein Kreuz vergessen wir mal alle Farben“

Auch Becker gilt als möglicher OB-Kandidat, doch betonten alle fünf Teilnehmer der Allianz, dass Personalfragen erst anstünden, wenn das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 6. November feststeht. Die Frage, was geschehe, wenn das Quorum verfehlt werde, wollten weder Josef noch Becker beantworten. Sie betonten, die für die Abwahl erforderliche Stimmenzahl müsse und werde erreicht werden. Auf einem der beiden Plakatmotive steht: „Abwahl von OB Feldmann – Neustart für Frankfurt“ in den Parteifarben Lila (Volt), Grün (Grüne), Gelb (FDP) und Schwarz (CDU). Auf dem anderen steht dagegen in Anspielung auf das ungewöhnliche Bündnis uni: „Für ein Kreuz vergessen wir mal alle Farben“.

Kommt die Mehrheit für die Abwahl zustande, wird wohl bald jede Partei im Wahlkampf für sich selbst kämpfen. Scheitert sie, stehen Frankfurt turbulente Zeiten bevor mit dem 63-jährigen Feldmann, den fast alle Parteien ablehnen. Die Gemeindeordnung gibt dem Oberbürgermeister allerdings auch ein Machtmittel - das Recht, die Dezernate im Magistrat zu verteilen.

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