Nach einer Abmahnung steht fest: Deutsche Führerscheine sind nach den EU-Richtlinien fehlerhaft. Wir erklären, ob Ihr Führerschein auch dazu gehört und wie es jetzt weiter geht.

Stuttgart - Im Land der Bürokratie-Weltmeister unterlaufen den Behörden offenbar ab und an auch kleine Fehler. Am Donnerstag erhielt Deutschland eine Mahnung der EU-Komission, dass der deutsche Führerschein nicht dem allgemein gültigen europäischen Reglement entspreche. Außer der Bundesrepublik wurden auch Italien, Lettland und die Niederlande abgemahnt.

 

Der Fehlerteufel hatte sich bei der Darstellung von Informationen zu Einschränkungen der Fahrerlaubnis eingeschlichen. Diese befindet sich in der 12. und letzten Spalte auf der Rückseite des deutschen Führerscheins. Dazu zählt beispielsweise das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen.

Anstatt des korrekten vierstelligen Ziffercodes ist auf deutschen Versionen nur ein dreistelliger Code vermerkt. Ein Beispiel: Bei Fahrern, die eine Brille tragen müssen, steht aktuell die 01 im Führerschein. Richtig wäre aber der Code 01.01.

Hier sehen Sie die richtigen Abkürzungen:

Ziffer 01: Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz.

01.01: Brille.

01.02: Kontaktlinse .

01.03: Schutzgläser.

01.04: Opakgläser, also Milchglas.

01.05: Augenschutz.

01.06: Brille oder Kontaktlinsen.

Müssen Autofahrer mit Konsequenzen rechnen?

Erst einmal bleibt alles so wie es ist. Deutschland und die anderen Länder müssen innerhalb von zwei Monaten eine Stellungnahme abgeben und sind verpflichtet den Führerschein zu vereinheitlichen. Bis dahin können Autofahrer unbesorgt mit ihrer fehlerhaften Version auf den Straßen unterwegs sein. Wie es danach weiter geht, ist noch unklar.