Exklusiv Bereits an diesem Freitag sollen die Mails von Stefan Mappus gelöscht werden. Ein Termin Ende Oktober war seinen Anwälten zu spät. Auch der Verwaltungsgerichtshof kommt noch einmal ins Spiel – und ein brisantes Urteil zu Politiker-Mails.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Um die Löschung der Mails von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wird bis zuletzt gerungen. Der dafür vorgesehene Termin Ende Oktober wird offenbar nach Protesten von Mappus’ Anwälten vorgezogen. Die Sicherungskopien sollen nun an diesem Freitag an das Landesarchiv übergeben und danach im Staatsministerium gelöscht werden; ursprünglich war dies erst für den 29. Oktober vorgesehen. Entsprechende Informationen der Stuttgarter Zeitung bestätigte ein Regierungssprecher auf Anfrage.

 

Damit wird die Löschung, die eigentlich schon am 29. September stattfinden sollte, bereits zum zweiten Mal verlegt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sie zunächst stoppen lassen, weil der Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten kurzfristig Einblick verlangt hatte: Man müsse erst die Rechte des Landtags gegen Mappus’ Recht auf Datenschutz abwägen, hieß es. Die Prüfung durch einen vom Staatsministerium beauftragten Rechtsanwalt ergab jedoch, dass der Anspruch des Ex-Ministerpräsidenten auf Löschung Vorrang habe. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim werde nun „zeitnah“ umgesetzt, kündigte Kretschmann vorige Woche an. Grüne und SPD im Ausschuss hatten sich darüber unglücklich gezeigt. Die CDU lobte hingegen, dass das Land nun endlich dem VGH-Urteil folge; in diese Sinne äußerten sich auch Mappus’ Anwälte. Mit dem in Absprache mit dem Landesarchiv festgelegten Termin Ende Oktober waren sie dem Vernehmen nach nicht einverstanden; sie drangen auf eine frühere Löschung. Von den Anwälten war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

CDU lobt, dass das Land endlich dem VGH-Urteil folgt

Ihr Eilantrag an das Verwaltungsgericht Karlsruhe, mit dem sie die Weitergabe der Mails an den Ausschuss verhindern wollten, dürfte damit hinfällig sein. Offiziell sei er zwar noch anhängig, sagte ein Gerichtssprecher. Faktisch habe er sich aber durch die schriftliche Zusage des Staatsministeriums erledigt, die Mails zu löschen. Ein Antrag, das VGH-Urteil zu vollstrecken, liege beim Verwaltungsgericht nicht vor.

Beschwerde gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart

Unterdessen dürfte sich der Verwaltungsgerichtshof erneut mit den Mappus-Mails befassen müssen. Ein ehemaliger Richter, der nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) Einblick in die elektronische Korrespondenz fordert, hat in Mannheim Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart erhoben. Dieses hatte seinen Eilantrag zurückgewiesen, die Mails bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht zu löschen. Die Beschwerde sei am Montag eingegangen, bestätigte ein VGH-Sprecher. Üblicherweise dauerten Beschwerdeverfahren zwei bis drei Monate. Bei „besonderer Dringlichkeit“ werde gegebenenfalls auch kurzfristig entschieden. Diese könnte angesichts der nahenden Löschung vorliegen. In der Begründung der Beschwerde verweist der Anwalt des ehemaligen Richters aufein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Umgang mit Politiker-Mails. Dabei ging es um einen Ex-Minister aus Brandenburg, der nicht für ein uneheliches Kind aufkam, für das dann der Staat zahlte. Alle Medienberichte darüber, die sich auf private Mails von seinem abhanden gekommenen Laptop stützten, versuchte er zu unterbinden, was in den beiden ersten Gerichtsinstanzen auch gelang.

Der BGH erlaubte hingegen die Verwertung der Mails durch die Medien. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege das Interesse des Klägers seine Privatsphäre zu schützen, urteilten die Richter Ende September. Schließlich offenbarten die Mails einen „Missstand von erheblichem Gewicht“. Wenn sogar rechtswidrig erlangte Mails verwertet werden dürfen, gelte dies im Fall der Mappus-Mails erst recht, argumentiert der Anwalt des Beschwerdeführers. Ein VGH-Sprecher sagte dazu, die Pressestelle könne keine Aussage darüber treffen, ob die BGH-Entscheidung künftig berücksichtigt werde.