Wie genau funktioniert die Mietpreisbremse?

 

Wird eine Wohnung frei, darf der Eigentümer sie nicht mehr beliebig teurer machen. Die neue Miete darf künftig maximal um zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Das ist zum Beispiel im Mietspiegel nachzulesen: Kostet eine Wohnung bisher 5,50 Euro pro Quadratmeter, und die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6,00 Euro, dann darf der Vermieter bis auf 6,60 Euro raufgehen - auch wenn er in dem Viertel eigentlich mehr rausholen könnte.