Was ändert sich für Wohnungssuchende noch?

 

Ab Montag (1. Juni) müssen sie nur noch Maklergebühren zahlen, wenn sie die Vermittler selbst eingeschaltet haben. Ist der Makler dagegen vom Vermieter beauftragt, muss dieser das selbst zahlen - die Kostenübernahme richtet sich nach dem sogenannten Bestellerprinzip. Bislang konnte er die Gebühren an den neuen Mieter weiterreichen.