Ein 52 Jahre alter Mann aus Asperg wird vom Landgericht Stuttgart wegen Handels mit Falschgeld zu einer Haftstrafe verurteilt. Er beteuerte ohne Erfolg, dass er doch nur ein Mittelsmann gewesen sei.

Asperg - Ein 52 Jahre alter Mann aus Asperg ist am Donnerstag wegen Beihilfe zur Geldfälschung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Für ein Jahr und sechs Monate muss er hinter Gitter. Die siebte Große Strafkammer am Stuttgarter Landgericht folgte dem Strafmaß, das der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gefordert hatte. Der Verurteilte ist mehrfach vorbestraft und stand zum Tatzeitpunkt unter Bewährung.

 

„Etwas spät“, wie die Richterin bemerkte, hatte sich der 52 Jahre alte Angeklagte am vierten Prozesstag entschlossen auszusagen. Ihm wurde vorgeworfen, im September des vergangenen Jahres in Ludwigsburg Falschgeld verkauft zu haben – 400 falsche 20-Euro-Scheine. Er sei nur der Mittelsmann gewesen, sagte der Asperger. Ein Mann, den er nur unter dem Namen Milanese kenne und der regelmäßig italienische Waren auf dem Holzmarkt im Ort anbiete, habe ihm ein Geschäft vorgeschlagen: Falls er schnelles Geld wolle, könne er ihm Falschgeld besorgen.

350 Euro fließen als Provision

„Ich bin ein offener Mensch, ich habe einem Bekannten gleich erzählt, dass man bei dem Milanesen Mozzarella, Wein, Öl kaufen kann – und auch Falschgeld. Der war an dem Falschgeld interessiert und wollte, dass ich den Kontakt herstelle“, sagte der Angeklagte.

Einige Tage später soll die Falschgeldübergabe in Ludwigsburg stattgefunden haben. Der 52-Jährige will Käufer und Verkäufer des Falschgeldes aber lediglich zusammengebracht haben. Bei der Geldübergabe an zwei Kunden in einem Auto habe er draußen gewartet. Nach dem Handel habe ihm der Drahtzieher Milanese 350 Euro als Geschenk für die erfolgreiche Vermittlung gegeben. „Ich habe das verdammte Geld in dem Moment gebraucht, habe es genommen und Danke gesagt.“

Keine Anklage mehr wegen Drogenhandels

Der Drahtzieher wiederum soll von den beiden Käufern 1950 Euro erhalten haben – für 8700 Euro Falschgeld. Mehr als gedacht. Denn zuletzt waren die Polizei und die Staatsanwaltschaft noch von 8000 Euro Blüten ausgegangen. Von dieser Summe hatten nämlich die beiden Käufer des Falschgeldes gesprochen.

Die beiden hatten den 52-Jährigen bei der Polizei belastet und angegeben, er sei derjenige gewesen, der ihnen das Falschgeld verkauft habe. Außerdem habe er ihnen drei Kilogramm Kokain angeboten. Den Vorwurf wiederholten sie vor dem Landgericht aber nicht, und der Angeklagte stritt dies auch vehement ab. Somit wurde die Anklage auf Antrag des Staatsanwalts auf Geldfälschung beschränkt. Ursprünglich hatte die Anklage gegen den Mann auf unerlaubten Handel mit Falschgeld und Drogen gelautet.

Das Urteil der Kammer vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann in Revision gehen.