Ein Vater rastet im November 2017 aus, und er schlägt auf seine damals zweieinhalb Jahre alte Tochter ein. Die verhängte Haftstrafe dafür wollte der Mann nicht akzeptieren, sein Verteidiger forderte gar eine Bewährungsstrafe: Der 26-Jährige habe eine schwere Kindheit gehabt.

Ludwigsburg - Wenn er könnte, würde er das Geschehene gerne rückgängig machen, sagt der junge Mann mit dem großen Tattoo am Hals unter Tränen. Er könne sich selbst nicht erklären, was damals in ihm vorgegangen sei: „Ich liebe meine Tochter.“

 

Von dieser Vaterliebe war im vorigen November wenig zu spüren, weshalb sich ein 26-Jähriger aus Ludwigsburg am Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten musste. Im vergangenen Herbst hatte er seine damals zweieinhalb Jahre alte Tochter getreten und geschlagen. Das Kind wurde schwer verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden. Laut einer Gutachterin hätten die Verletzungen auch lebensgefährlich sein können, nur durch schieres Glück habe keine Todesgefahr für das Kleinkind bestanden.

Im April hat das Amtsgericht Ludwigsburg den Mann deshalb wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Diese Strafe bestätigte das Landgericht nun in einer Berufungsverhandlung.

Verteidiger fordert eine Bewährungsstrafe

Nötig war sie, weil sich der Angeklagte gegen das erste Urteil gewehrt hatte. Sein Verteidiger forderte vor dem Landgericht eine Bewährungsstrafe. Laut dem Anwalt ist der Angeklagte ein Opfer seiner schweren Kindheit, bis heute habe er ein belastetes Verhältnis zu seiner Mutter. Der Mann sei nicht in der Lage, die richtigen Entscheidungen in seinem Leben zu treffen. Die Schläge gegen das kleine Mädchen nannte der Anwalt „furchtbar“.

An jenem Tag im November hatte es einen heftigen Streit zwischen dem Angeklagten und der Lebensgefährtin und Mutter des Kindes gegeben. Dabei würgte der 26-Jährige seine Freundin. Als der Angeklagte schlief, floh die Frau aus der Ludwigsburger Wohnung und lies Vater und Kind alleine zurück.

Die Wut darüber, für das Mädchen nun verantwortlich zu sein und nicht wie geplant arbeiten gehen zu können, habe seinen Mandaten zu der Tat getrieben, meinte der Verteidiger. Er sprach von einer „Verkettung von Umständen“, die zu dem Gewaltausbruch geführt hätten. Der Angeklagte hatte vor dem Amtsgericht die Schläge zugegeben, in der höheren Instanz wollte er nichts mehr zu der Attacke sagen.

Der Nebenkläger meint, dass der Vater womöglich töten wollte

Auch Matthias Sigmund, der Anwalt des Opfers, hatte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt – allerdings mit dem Ziel, gegen den 26-Jährigen wegen eines versuchten Tötungsdelikts verhandeln zu lassen. In diesem Fall hätte es einen abermaligen Prozess vor dem Landgericht gebraucht, allerdings wäre dann auch eine deutlich höhere Strafe möglich gewesen.

Für die Absicht des Mannes, seine Tochter umzubringen, konnten die Richter aber zu wenig Hinweise finden. Sie hielten stattdessen die ausgesprochene Strafe für angemessen. Die Staatsanwaltschaft hat sich damit ebenfalls zufrieden gegeben.