Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der deutsche Staatsbürger mit Wurzeln im Kosovo „wissend, aber auch wollend“ die Waffe auf seine Tochter richtete und deren Tod in Kauf nahm.

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Kornwestheim - Der 47-Jährige, der im vorigen Dezember auf dem Parkplatz beim Kornwestheimer Hallenbad auf seine Tochter und ihren damaligen Freund geschossen hat, soll für zwölf Jahre ins Gefängnis. So lautet die Forderung des Staatsanwalts Wolfgang Friedrich im Prozess gegen den Vater. In seinem Plädoyer vor dem Landgericht Stuttgart stellte er am Montag ausführlich den sich über Jahre aufschaukelnden Familienstreit dar. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der deutsche Staatsbürger mit Wurzeln im Kosovo „wissend, aber auch wollend“ die Waffe auf seine Tochter richtete und deren Tod in Kauf nahm.

 

Die Tochter hatte einen Streifschuss an der Backe erlitten

Friedrich betonte, welches Glück die beiden Opfer gehabt hätten, dass nichts Schlimmeres passiert sei. Die Tochter hatte einen Streifschuss an der Backe erlitten, ihr damaliger Freund, der in dem Prozess als Nebenkläger auftritt, einen Durchschuss an der Schulter. Der Staatsanwalt wies auf die „Heimtücke“ der Tat und die „niederen Beweggründe“ hin, aus denen heraus der Ditzinger gehandelt habe.

Dass der Freund nach den beiden Schüssen mit einem Baseballschläger auf den Angreifer losgegangen sei, um die Freundin und sich selbst zu schützen, stellten sowohl die Ankläger als auch die Verteidiger als mutig dar. Der 28-jährige Bodybuilder könne seit den Schüssen nicht mehr arbeiten, sagte sein Anwalt Markus Bessler. So habe der 47-jährige Vater nicht nur Unglück über seine Tochter gebracht, sondern auch über deren Umgebung.

Freunde und Familie haben sich vom Vater nach der Tat abgewandt

Das betonte auch Rebecca Rödl, die Anwältin der Tochter. Ihre Mandantin leide sehr darunter, dass sie keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter und ihren Brüdern habe. Auch Freunde hätten sich nach dem Vorfall von ihr abgewandt. Zudem blieben die Spuren aus der Nacht im Dezember. Beide Nebenkläger schlossen sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft an.

„Die Geschehnisse aus dem Dezember sind an Dramatik kaum zu überbieten“, sagte der Strafverteidiger des Angeklagten, Frank Theumer, „gleichzeitig sind sie geprägt von unglaublichem Glück.“ Für den Vater sei es auch ein Glück, dass seine Tochter noch lebe, da er sie liebe. Warum sein Mandant so gehandelt habe, sei für Außenstehende nicht nachvollziehbar. Richtig sei, dass der Vater nicht mit dem Lebenswandel der Tochter einverstanden gewesen sei und sie „auf den richtigen Weg“ habe bringen wollen. Er plädierte auf zweifachen versuchten Totschlag. Der Vater habe nur versucht, seine Tochter zu erschrecken. „Wenn er hätte treffen wollen, dann hätte er getroffen“, sagte dessen zweite Verteidigerin Margrete Haimayer.

Der Angeklagte fügte hinzu: „Gott sei Dank ist niemand gestorben. Es tut mir alles sehr leid.“ Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.