Kein Motorgeheule und keine quietschenden Reifen mehr: Geklagt hatte ein polizeibekannter Autofahrer, der mit seinem Sportwagen unter anderem auf dem Mannheimer Cityring für Unmut gesorgt hatte.

Ludwigshafen - Ein Autofahrer aus Ludwigshafen darf künftig in Mannheim nicht mehr mit röhrendem Motor und durchdrehenden Reifen durch die Innenstadt fahren. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Verbot des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Geklagt hatte ein Autofahrer, der mit seinem Sportwagen unter anderem auf dem Mannheimer Cityring für Unmut gesorgt hatte.

 

Verbot der Fahrweise käme Fahrverbot gleich

Dort soll er nachts während einer Rotlichtphase „unnötig Gas“ gegeben haben, „mit durchdrehenden Rädern“ und „laut aufheulendem Motor“ unterwegs gewesen sein, „übermäßig stark beschleunigt“ haben und mehrfach durch „unnötig starke Gasstöße“ aufgefallen sein. Der Fahrer wurde im Jahr 2016 innerhalb von vier Wochen 14 Mal von Bürgern bei der Polizei gemeldet. 

Der Autofahrer klagte gegen das in Karlsruhe verhängte Verbot und argumentierte, sein Wagen könne nicht anders gefahren werden. Ein Verbot seiner Fahrweise käme damit einem Fahrverbot gleich. Dieser Beschwerde folgte nun auch der Verwaltungsgerichtshof nicht. Der Fahrer habe lediglich auf eine unsachgemäße Nutzung wie etwa unnötige Gasstöße zu verzichten, durch die unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht würden, befand das Gericht.