Ungleiche Behandlung? Warum hat der Rechnungshof den EnBW-Deal, nicht aber die Milliardenhilfe für die LBBW gerügt? Diese Frage von Stefan Mappus beantwortet die Prüfbehörde ausweichend.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Warum hat der Landesrechnungshof die Milliardenhilfen für die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) nicht ebenso kritisch geprüft wie den Rückkauf der EnBW-Aktien? Diese von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) aufgeworfene Frage beantwortete die Karlsruher Kontrollbehörde gegenüber der StZ nur ausweichend. Mappus hatte in der jüngsten Sitzung des EnBW-Untersuchungsausschusses über die seiner Meinung nach ungleiche Behandlung der Vorgänge geklagt. Während das Landesinteresse im Fall des EnBW-Deals „extrem eng definiert“ werde, habe er weder zu den Milliardenhilfen für die LBBW noch zur Übernahme der Sachsen-LB „irgendeine negative Äußerung des Landesrechnungshofs“ registriert. Ihm erschließe sich nicht, warum das vergleichbare Vorgehen bei der EnBW „plötzlich falsch“ sein solle. Die Bankenhilfe halte er unverändert für richtig, hatte Mappus hinzugefügt.

 

Milliardenhilfe nur „zur Kenntnis genommen“

Ein Sprecher der Kontrollbehörde bestätigte gegenüber der StZ indirekt, dass man die Milliardenhilfen nicht untersucht habe. Der Rechnungshof habe „die Entscheidung des Gesetzgebers, die im Miteigentum des Landes stehende LBBW im Zusammenhang mit der Finanzkrise zu stützen, zur Kenntnis genommen“. Auf die sich daraus ergebenden Haftungsrisiken werde in den jährlichen Denkschriften hingewiesen, so auch in der jüngst präsentierten fürs Jahr 2013. Dort sind in der Tat die „Haushaltsrisiken durch Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen“ dargestellt, jedoch nicht bewertet. Die Garantien für öffentliche Unternehmen summieren sich danach auf etwa 25 Milliarden Euro. Davon entfielen knapp sechs Milliarden auf den EnBW-Rückkauf. Die Garantien für die LBBW hätten sich seit 2009 um 12,7 Milliarden Euro erhöht. Damals spannten das Land und die anderen Träger einen Schutzschirm in dieser Höhe auf und führten der Bank fünf Milliarden Euro Kapital zu.

Chefprüfer Munding soll zu Kontakten aussagen

Der Sprecher des Rechnungshofs wies darauf hin, dass das Prüfungsrecht in Bezug auf die LBBW lediglich die haushaltsrechtlichen Vorgänge beim Land umfasse. Die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der Bank selbst dürfe man nicht untersuchen. Indirekt wies die Behörde Mappus’ Vorwurf zurück, es werde mit zweierlei Maß gemessen: Die rechtlichen Maßstäbe, nämlich Landesverfassung und Haushaltsordnung, gälten „für alle Anwendungsfälle gleichermaßen“. Unbeantwortet ließ der Sprecher die Frage, aus welchen Gründen die Bankenhilfe nicht untersucht wurde und wie diese heute bewertet wird. „Über künftige Prüfungsvorhaben können wir generell keine Auskunft geben“, hieß es nur.

Der Präsident des Rechnungshofs, Max Munding, und die für den EnBW-Deal zuständige Direktorin Hilaria Dette treten an diesem Freitag vor dem U-Ausschuss auf. Munding soll seine Kontakte zu Mappus und dessen Banker Dirk Notheis erläutern, Dette soll sich zur Kritik von Mappus am Prüfbericht äußern. Die Kontrollbehörde hatte die Prüfung erst unter öffentlichem Druck und auf Bitten der Regierungsfraktionen von Grünen und SPD eingeleitet.