Grundlage für die regierungsunabhängige Facharbeit ist das Landesarchivgesetz, in dem die Aufgaben des Landesarchivs festlegt sind, wie der Präsident des Landesarchivs, Robert Kretzschmar, erklärt. Das Gesetz regelt, dass die Bewertungshoheit der Archivare nicht durch vorgesetzte Stellen beeinflusst oder eingeschränkt wird. „Was auf Dauer erhalten wird, entscheidet alleine das Landesarchiv“, betont Kretzschmar.