17.10.2014 - 11:39 Uhr
Vor Ablauf der Sperrfrist kann auch die abgebende Stelle der Unterlagen - in diesem Fall das Staatsministerium - keine Einsicht mehr in die E-Mails bekommen.
Vor Ablauf der Sperrfrist kann auch die abgebende Stelle der Unterlagen - in diesem Fall das Staatsministerium - keine Einsicht mehr in die E-Mails bekommen.