Exklusiv Am Montag sollten die Mappus-Mails eigentlich ans Landesarchiv übergeben und im Staatsministerium gelöscht werden. Doch der Termin wurde kurzfristig abgesagt. Grund: der U-Ausschuss zum Polizeieinsatz fordert per Antrag Einsicht.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Termin im Staatsministerium war bereits festgezurrt und auf StZ-Anfrage offiziell bestätigt worden. Am kommenden Montag um 14 Uhr sollte dort das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg zu den Mails des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) umgesetzt werden. Wie von den Mannheimer Richtern Anfang August entschieden, sollte die Festplatte mit den Daten samt Passwort an das Landesarchiv übergeben werden. Sobald dieses die Lesbarkeit bestätigt hätte, sollten die in der Regierungszentrale vorhandenen Kopien „unverzüglich gelöscht“ werden. Vom Landesarchiv wurde eine hochrangig besetzte Delegation erwartet, auch Mappus’ Rechtsanwälten war angeboten worden, an der Prozedur teilzunehmen.

 

Archivare und Anwälte können sich den Weg sparen, am Freitag wurde der Termin kurzfristig gestrichen. Denn der vermeintlich endgültig entschiedene Streit um die Mappus-Mails lebt völlig überraschend neu auf. Mit der Absage von Übergabe und Löschung reagierte das Staatsministerium auf das Ansinnen des zweiten Untersuchungsausschusses zum Polizeieinsatz im Schlossgarten, doch noch Einblick in die Mails aus dem Herbst 2010 zu erhalten. So hatte es das Gremium mit der Mehrheit von Grünen und SPD in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, gegen den scharfen Protest der oppositionellen CDU.

Einblick auch in Tanja Gönners Mails?

Der entsprechende Beweisantrag stehe in vollem Einklang mit dem VGH-Urteil, betonte der SPD-Obmann Sascha Binder. Die Richter hätten darin ausdrücklich festgehalten, dass das Recht zur Beweiserhebung Vorrang habe vor dem Datenschutz; dieses gelte für einen Untersuchungsausschuss gleichermaßen wie in einem Strafverfahren. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte habe dies bestätigt. Laut Binder fordert der Ausschuss mit dem Beweisantrag außerdem Einblick in die Mailkonten von Ex-Ministerin Tanja Gönner, ihres früheren Amtschefs Bernhard Bauer (beide CDU), zweier früher im Staatsministerium tätiger höherer Beamter und von Mappus’ PR-Berater Dirk Metz. Von der elektronischen Korrespondenz verspreche man sich neue Erkenntnisse über die Vorgänge um den „schwarzen Donnerstag“. Der Grünen-Obmann Hans-Ulrich Sckerl bekräftigte ebenfalls, der Anspruch des Ausschusses auf die Mails sei „mindestens so hochrangig“ wie bei der Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft hat die Mails bereits mehrfach sichergestellt und unter verschiedenen Aspekten ausgewertet.

Der CDU-Obmann Reinhard Löffler warf den Regierungsfraktionen dagegen vor, sie würden das VGH-Urteil missachten. Es sei ein „offener Aufruf zum Rechtsbruch“, wenn sie die Mails nun anforderten. Scharf kritisierte Löffler, dass die Landesregierung die inzwischen rechtskräftig gewordene Gerichtsentscheidung bisher nicht umgesetzt habe. Es sei „rechtswidrig“, dass die Mails „bis zum heutigen Tag“ noch nicht gelöscht worden seien.

CDU-Mann Löffler rudert zurück

In einer anderen Rechtsfrage ruderte der CDU-Obmann am Freitag weitgehend zurück: Entgegen seiner wiederholten Drohung will er nun doch nicht den Staatsgerichtshof anrufen, weil der zweite Schlossgarten-Ausschuss verfassungswidrig sei. Damit reagierte Löffler auf ein Gutachten der Rechtsprofessorin Pascala Cancik, dass diese dem Ausschuss erläuterte. Die mit der Mehrheit von Grün-Rot beauftragte Expertin hatte das Gremium für verfassungrechtlich zulässig erklärt. Das Recht der alten CDU-geführten Regierung, ihren „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ zu schützen, werde dadurch nicht verletzt. Eine Oppositionsfraktion wie die CDU könne dieses gar nicht geltend machen, sondern nur die amtierende Regierung. Löffler sieht dies nach eigenem Bekunden zwar weiter anders, akzeptiert aber, dass er den Staatsgerichtshof gar nicht anrufen kann. Auch von einem Antrag, den Ausschuss zu beenden, sprach er nicht mehr; man werde im Parlament aber noch reagieren.

Die Befragung zweier Zeugen wurde von Regierung und Opposition unterschiedlich beurteilt. Während CDU und FDP nichts Neues erfuhren, hoben Grüne und SPD besonders die Aussage des Stuttgarter Vize-Polizeichefs Norbert Walz hervor: Dieser habe erstmals bestätigt, dass bei der Polizei nicht nur der Termin, sondern sogar der Inhalt der geplanten Regierungserklärung von Mappus eine Rolle gespielt habe. Zehn Tage vor dem Einsatz hatte es laut Walz bei einer Besprechung im Ressort Gönners geheißen, es wäre „geschickt“, wenn die Bäume im Schlossgarten bis zu Mappus’ Auftritt im Landtag gefällt seien; dann könne man den Projektgegnern sagen, dass erst einmal keine weiteren Fällungen nötig seien. In diesem Sinne hatte sich Gönner auch in einer Mail an Mappus geäußert.