Der 1. Teilbetrag ist am 31. März 2024 zur Zahlung fällig.
Ende Februar 2024 erhielten alle Kunden eine Mitteilung über die neu festgesetzten Abschlagszahlungen.
Der 1. Teilbetrag ist am 31. März 2024 zur Zahlung fällig.
Sollten Sie noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir um rechtzeitige Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens (beginnend mit 5.8888.). Für die Einhaltung der Fälligkeitstermine ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu empfehlen, zudem tragen Sie somit zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bei. Das entsprechende Formular hierzu finden Sie auf unserer Homepage www.schillerstadt-marbach.de .
Bei uns daheim
Die hier veröffentlichten Artikel wurden von Vereinen und Gemeinden, Schulen und Kindergärten, Kirchengemeinden und Initiativen verfasst. Die Artikel wurden von unserer Redaktion geprüft und freigegeben. Für die Richtigkeit aller Angaben übernehmen wir keine Gewähr.