Verlängerung und Neuausstellung des Kultur- und Freizeitpasses der Stadt Marbach am Neckar für 2025.

Kultur- und Freizeitpässe der Stadt Marbach am Neckar, die vor dem 1. Juli 2024 ausgestellt worden sind, werden zum Jahresende 2024 ablaufen.

 

Die Passinhaber werden daher gebeten, die Verlängerung für das Jahr 2025 noch in diesem Jahr beim Sozialamt der Stadt Marbach a. N., Marktstr. 34,

Zimmer 104 oder Zimmer 105 zu beantragen.

Die Vergünstigungen werden ab dem Monat gewährt, in dem die Ausstellung oder Verlängerung des Kultur- und Freizeitpasses beantragt wird.

Wir weisen insbesondere darauf hin, dass bei ungültigen Pässen die Fahrpreisermäßigungen bei Wochen- und Monatskarten der VVS und

die Ermäßigung der Beiträge für die verschiedenen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten, Betreuungsangebote im Rahmen der Ganztagesschule, Kindertagesstätten der Arbeitsgemeinschaft Marbacher Frauen e.V. und der Stadt Marbach am Neckar) wegfallen. Passinhaber dürfen auch kostenfrei den Marbacher Bürgerbus benutzen.

Bitte bringen Sie Ihre Einkommensnachweise mit. Bei Bezug von Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe genügt der entsprechende aktuelle Bescheid.

Familien, Alleinerziehende und Alleinstehende, deren Einkommen die Einkommensgrenze des Wohngeldgesetzes nicht übersteigt, erhalten auf Antrag den Kultur- und Freizeitpass der Stadt Marbach am Neckar.

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