Schnittgutsammelaktion in Streuobstbeständen in Marbach am Neckar und Rielingshausen
Der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ludwigsburg e.V. (LEV), der Obst- und Gartenbauverein Marbach, der Obst- und Gartenbauverein Rielingshausen und die Stadt Marbach am Neckar bieten im März 2025 gemeinsam eine kostenlose Abfuhr von Obstbaumschnittgut aus Streuobstwiesen in Marbach am Neckar und Rielingshausen an. Das Projekt soll die Besitzer von Streuobstwiesen bei der Pflege ihrer Streuobstwiesen unterstützen und dadurch zur Verbesserung des Pflegezustands und der Vitalität sowie zur Resilienz der Obstbäume beitragen.
Die Schnittgutsammelaktion findet in mehreren Streuobstwiesenbereichen in Rielingshausen statt, sowie auch dieses Jahr wieder in Marbach im Bereich Vogelgraben. Besitzer der dortigen Streuobstwiesen können ihr Schnittgut am Rand von ausgewählten Sammelwegen, welche in den beiliegenden Karten dargestellt sind, ablegen. Das Schnittgut wird dort von einem Fahrzeug aufgenommen, abtransportiert und zu Hackschnitzeln verarbeitet.
Der LEV und die Stadt übernehmen die Planung, Koordination sowie Finanzierung des Projekts. Die Umsetzung ist durch den Maschinenring Rems-Murr-Neckar-Enz vorgesehen.
Der Erhalt und die Pflege der Streuobstwiesen sollte allen ein Anliegen sein! Insbesondere auch deshalb, weil der Bestand an Streuobstbäumen in Baden-Württemberg seit 1965 von 18 auf 9,3 Millionen zurückgegangen ist. Auch im Landkreis Ludwigsburg nimmt die Anzahl ab. Die Bestehenden Streuobstwiesen gilt es daher bestmöglich zu erhalten. Der LEV, die Stadt Marbach sowie die Obst- und Gartenbauvereine Marbach und Rielingshausen freuen sich die Besitzer hier ein Stück weit unterstützen zu können.
Was ist das Ziel der Schnittgutsammelaktion?
Der kostenfreie Abtransport des Schnittguts soll den Streuobstwiesenbesitzern die Pflegearbeiten an ihren Obstbäumen erleichtern. Hierbei ersparen sie sich lange und viele Wege zu öffentlichen Häckselplätzen. Außerdem besteht eine günstige Gelegenheit dazu, auch langjährig ungepflegte Obstbäume auf Vordermann zu bringen und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und zum Erhalt der heimischen Kulturlandschaft.
Was kann man tun, wenn man den Obstbaumschnitt nicht selbst durchführen kann?
Die Streuobstwiesenbesitzer, die selbst keine Obstbäume schneiden können, haben die Möglichkeit, unter den unten genannten Telefonnummern eine Liste mit Kontaktdaten von ausgebildeten Fachwarten und Obstbaumpflegern zu erfragen. Diese können einen fachgerechten Obstbaumschnitt gegen Bezahlung ausführen.
Wie kann man teilnehmen und was ist zu beachten?
Das Schnittgut muss von den Streuobstwiesenbesitzern bis spätestens zum 22.03.2025 an den, auf den abgebildeten Karten (siehe www.schillerstadt-marbach.de), durch eine breite gestrichelte Linie dargestellten Sammelwegen, abgelegt werden.
Folgendes ist zu beachten:
- Das Schnittgut muss zu Haufen aufgeschichtet werden.
- Der Abstand zum Wegrand darf nicht mehr als 3 Meter betragen.
- Schnittgut, das hinter Einzäunungen abgelagert wird, kann nicht aufgenommen werden.
- Es darf nur holziges Material aus der Obstbaumpflege bereitgestellt werden.
- Es ist ein maximaler Durchmesser von 30 cm erlaubt.
- Material nicht einkürzen.
- Es darf kein krautiges Material wie z.B. Laub, Gras oder Blumenschnitt beigemischt werden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ludwigsburg e.V., Herrn Andreas Fallert, Tel.: 07141/144-43165, an den Vorstand des Obst- und Gartenbauvereins Marbach, Herrn Jens Engewald, Tel.: 0157/34713665, den Vorstand des Obst- und Gartenbauverbandes Rielingshausen, Herrn Helmut Läpple, Tel.: 0157/3099 6836 oder an Frau Malena Heidelbauer im Stadtbauamt der Stadt Marbach am Neckar: 07144/102-296.
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