Ein 40-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Leonberg wegen Drogenbesitzes verantworten.

Leonberg - Der Mann auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts sieht mit seinen Dreadlocks, dem grauen Kapuzenpulli und dem Drei-Tage-Bart deutlich jünger aus als 40 Jahre. Ein Polizist wird ihn später als „partyaffinen Typen“ bezeichnen, der gerne auf Festivals geht. Dabei wurde wohl auch der ein oder andere Joint geraucht.

 

Durch Zufall erwischt

Doch erwischt worden ist der 40-Jährige zum ersten Mal durch Zufall – am Bahnhof Leonberg geriet er wenige Tage vor Weihnachten 2019 in die Kontrolle dreier Zivilpolizisten, die in seinem Rucksack 37 Gramm Marihuana fanden. Alarmiert durch die ungewöhnlich große Menge für einen Eigenkonsumenten durchsuchten die Beamten anschließend die Wohnung des 40-Jährigen in einer Altkreiskommune und fanden dort weitere 20 Gramm Marihuana im Wohnzimmer, im Schlafzimmer und im Kühlschrank. Darüber hinaus stießen die Polizisten auf 30 Ecstasy-Tabletten, einen Crasher, eine Feinwaage sowie auf ein kleines Arsenal ungewöhnlicher Waffen: zwei Macheten, einen Schlagring, eine Signalpistole und eine Steinschleuder. Während das Verfahren wegen des Waffenbesitzes eingestellt wurde, musste sich der 40-Jährige wegen Drogenbesitzes vor dem Leonberger Amtsgericht verantworten.

Dort erklärte der Produktionshelfer, dass er ungefähr seit 20 Jahren hin und wieder Marihuana rauche. „Auf Partys wurde mir auch ab und zu Ecstasy angeboten“, ergänzte er. Ein bis drei Joints habe er häufig an den Wochenenden geraucht. Er habe aber auch immer wieder aufhören können und habe nie Entzugserscheinungen gehabt.

Über seinen Verteidiger ließ er erklären, dass man bei ihm deshalb insgesamt 57 Gramm Marihuana gefunden habe, weil es ihm lästig gewesen sei, alle zwei Tage neuen Stoff kaufen zu müssen. Zudem sei eine etwas größere Menge billiger gewesen. Die 30 Ecstasy-Tabletten seien für seinen 40. Geburtstag gewesen, den er mit Freunden größer feiern wollte.

Ecstasy für die Geburtstagsparty

Auch ein Drogenexperte des Polizeireviers Leonberg konnte im Zeugenstand diese Aussagen nicht widerlegen. Die gefundene Menge habe zwar insgesamt 750 Konsumeinheiten ergeben, außer der Feinwaage und einigen Cliptütchen habe es aber keine weiteren Hinweise auf Drogenhandel gegeben. Weder habe es eine Schuldnerliste gegeben, noch habe man in der Wohnung einen größeren Geldbetrag gefunden. Auch auf dem Handy des Angeklagten hätten sich keine Chats gefunden, die auf Drogenhandel hinweisen würden.

Die Staatsanwältin forderte daher auch nur eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren wegen Drogenbesitzes. Für den Angeklagten spreche sein Geständnis und die Tatsache, dass er nicht vorbestraft sei. Allerdings sei bedenklich, dass er keinerlei Einsicht in die Gefährlichkeit seines Tuns zeige.

Das Schöffengericht blieb am Ende mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr sogar noch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Allerdings legte es dem 40-Jährigen noch eine Geldbuße von 1350 Euro zugunsten des Seehauses Leonberg auf sowie die Pflicht zu einer Drogenberatung mit anschließenden negativen Tests. „Es gab zwar Ansätze für einen Drogenhandel. Es lässt sich aber nicht beweisen, dass die Menge nicht für den Eigenkonsum über eine längere Zeit vorgesehen war“, begründete die Leonberger Amtsrichterin Sandra De Falco schlussendlich das Urteil.