Mit der Gewerkschafterin Marion von Wartenberg (SPD) wird nach längerer Zeit eine politische Staatssekretärin berufen, die dem Landesparlament nicht angehört. Rechtlich ist das durchaus möglich.

Stuttgart - Mit der Gewerkschafterin Marion von Wartenberg (SPD) wird nach längerer Zeit eine politische Staatssekretärin berufen, die dem Landesparlament nicht angehört. Rechtlich ist das durchaus möglich. Anders verhält es sich bei den Parlamentarischen Staatssekretären im Bundestag, mit denen die politischen Staatssekretäre im Südwesten gern verwechselt werden.

 

In Baden-Württemberg existieren drei Unterarten der Spezies Staatssekretär. Zum einen gibt es im Staatsministerium den beamteten Staatssekretär, derzeit Klaus-Peter Murawski. Er ist der höchste Beamte des Landes und koordiniert die Arbeit der Ministerien. Zweitens kennt das Land die Staatssekretäre nach Artikel 45 der Landesverfassung. Sie zählen zur Regierung im engeren Sinn und können durch Beschluss des Landtags Stimmrecht im Kabinett erhalten. Derzeit trifft dies auf Gisela Splett im Verkehrsministerium zu. Allerdings beschränkt die Verfassung die Zahl der Staatssekretäre auf ein Drittel der Zahl der Minister. Dies, so der Verfassungskommentator Klaus Braun, „um das Kabinett nicht durch Mitglieder ohne Ressortverantwortung schwerfällig werden zu lassen und um die Ressortminister in den Vordergrund zu rücken“. Auch Staatssekretäre dieser Spielart müssen mitnichten dem Landtag angehören. Zuletzt traf dies auf den FDP-Mann Richard Drautz zu.

Nicht Beamter, kein Mitglied der Regierung

Die Begrenzung in der Zahl fand das Missfallen des Ministerpräsidenten Hans Filbinger, der aber einen Ausweg fand und 1972 die politischen Staatssekretäre kreierte. Sie lassen sich frei von den Fesseln der Verfassung vermehren. Der politische Staatssekretär ist nicht Beamter, aber auch nicht Mitglied der Landesregierung – so steht es im Gesetz über die Rechtsstellung der politischen Staatssekretäre: „Dem Ministerpräsidenten und den Ministern kann zur Unterstützung ein Staatssekretär, der nicht Mitglied der Landesregierung ist (politischer Staatssekretär), beigegeben werden.“ Auch im Ministerium fungiert er formal nicht als Stellvertreter des Ministers, dies obliegt dem beamteten Amtschef im Range eines Ministerialdirektors.

Beispiele für politische Staatssekretäre ohne Landtagsmandat lassen sich finden. 1976/1977 traf dies auf Guntram Palm (erst FDP, dann CDU) im Innenministerium zu. Er avancierte 1977 zum Justizminister, später wurde er Innenminister, schließlich Finanzminister. Der CDU-Mann Kurt Härzschel gehörte von 1976 bis 1984 dem Sozialministerium an. Matthias Kleinert war Sprecher der Landesregierung und von 1984 bis 1988 politischer Staatssekretär in der Regierungszentrale bei Lothar Späth. Christoph Palmer arbeitete von 1996 bis 1998 als politischer Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Ein Mandat erlangte Palmer erst 2001.

Grün-Rot hat die Zahl der politischen Staatssekretäre reduziert. Waren es in den 1980er Jahren noch sieben, acht Exemplare, finden sich derzeit drei davon: Ingo Rust (Finanzen), Jürgen Walter (Kunst) sowie Frank Mentrup (Kultus). Letzterer tritt im Februar sein Amt als Karlsruher OB an. Außerdem gibt es noch die Staatsrätin Gisela Erler. Sie hat Stimmrecht im Kabinett.