Seit 1981 verbüßt der Mörder des Beatles-Sänger John Lennon in einem US-Hochsicherheitsgefängnis eine lebenslange Haftstrafe. Mehrere Male hat er bereits Anträge auf eine vorzeitige Haftentlassung gestellt – ohne Erfolg. Auch der jüngste Antrag wurde jetzt abgelehnt.

New York - Dem Mörder des ehemaligen Beatles-Musiker John Lennon ist zum mittlerweile achten Mal die vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis verwehrt worden. Im Falle einer Freilassung sei mit einem erneuten Gesetzesverstoß von Mark David Chapman zu rechnen, urteilte der zuständige Haftprüfungsausschuss des US-Bundesstaats New York. Die Befreiung des 59-Jährigen aus dem Gefängnis wäre daher „unvereinbar mit dem Wohl der Gesellschaft“, hieß es am Freitag.

 

Chapman hatte den früheren Beatles-Sänger am 8. Dezember 1980 vor dessen Wohnhaus in New York erschossen. Er wurde im August 1981 zu lebenslanger Haft mit der erstmaligen Möglichkeit zur Entlassung nach 20 Jahren verurteilt und verbüßt seine Strafe derzeit im Hochsicherheitsgefängnis von Alden im Bundesstaat New York.

Chapman hatte 1990 Reue für den Mord an Lennon gezeigt, seine Anträge auf Haftentlassung wurden bislang aber stets zurückgewiesen. Beim ersten Antrag im Jahr 2000 urteilte der Ausschuss, der Häftling werde weiter von dem Drang nach „Ruhm und Bekanntheit“ getrieben, der ihn zum Mörder gemacht habe. Auch 2002, 2004, 2006, 2008, 2010 und 2012 lehnte das Gremium eine Bewährung ab. In zwei Jahren kann Chapman erneut einen Antrag stellen.

Lennons Witwe Yoko Ono hat sich wiederholt gegen eine Haftentlassung ausgesprochen. Sie forderte, Chapman müsse bis zum Ende seines Lebens hinter Gittern bleiben.