Zeki Müller, Chantal und Danger von der Münchner Goethe-Gesamtschule haben Millionen Zuschauer in die Kinos gelockt. Als Marke durfte „Fack Ju Göthe“ allerdings in der EU jahrelang nicht eingetragen werden. Das könnte sich bald ändern.

Luxemburg - Mehr als 20 Millionen Zuschauer, etliche Preise und positive Kritiken - die „Fack Ju Göhte“-Filme um den Aushilfslehrer Zeki Müller, die vorlaute Chantal und den halbstarken Danger waren ein Riesenerfolg. Als Marke durfte die Constantin Film GmbH den Titel in der EU dennoch nicht eintragen. Nach jahrelangem Rechtsstreit besteht nun Hoffnung für das Münchner Unternehmen.

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Donnerstag, dass sich das EU-Markenamt EUIPO erneut mit der Markenanmeldung von 2015 befassen muss. In ihrer vorherigen Entscheidung habe die EU-Behörde nicht ausreichend berücksichtigt, dass „Fack Ju Göhte“ von der deutschsprachigen breiten Öffentlichkeit offenbar nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen worden sei, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-240/18 P).

Vulgäre Sprache als Ablehnungsgrund

Bald also könnte der Weg frei sein für den „Fack Ju Göhte“-Schriftzug auf Armbändern, Spielen oder Sportartikeln. Schon vor fünf Jahren wollte die Constantin GmbH sich den Titel ihrer erfolgreichen Filme um eine Chaosklasse an der Münchner Goethe-Gesamtschule als Marke in der EU schützen lassen. Das EU-Markenamt lehnte das jedoch ab und begründete dies damit, dass Deutsche in den Wörtern „Fack Ju“ den vulgären und anstößigen englischen Ausdruck „fuck you“ (deutsch: fick dich) erkennen würden.

Gegen diese Entscheidung klagte Constantin Film vor dem EU-Gericht, das dem Markenamt 2018 Recht gegeben und ähnlich argumentierte hatte. EUIPO habe zu Recht entschieden, dass „Fack Ju Göhte“ gegen die guten Sitten verstoße - und deshalb nicht als Marke eingetragen werden könne. Die Tatsache, dass die Filme seit dem Kinostart von Millionen Menschen gesehen worden seien, bedeute nicht, dass Verbraucher nicht an dem angemeldeten Titel Anstoß nähmen. Auch gegen diese Entscheidung legte Constantin Film Rechtsmittel ein.

EuGH entscheidet nun

Nach dem Urteil des EuGH stehen die Chancen für die Produktionsfirma nun gar nicht schlecht. Die Luxemburger Richter widerlegten die Argumentation des Markenamts in wesentlichen Punkten und entschieden, dass die Behörde den Antrag erneut prüfen müsse. Es sei nicht plausibel erklärt worden, weshalb das deutschsprachige Publikum das Wortzeichen „Fack Ju Göhte“ als Verstoß gegen grundlegende moralische Werte und Normen der Gesellschaft wahrnähme, wenn es als Marke verwendet würde.

Zum einen habe der Titel „Fack Ju Göhte“ trotz des großen Erfolgs der Filme mit Elyas M’Barek, Karoline Herfurth, Max von der Groeben und Jella Haase nicht zu einem Meinungsstreit beim Publikum geführt. Außerdem seien zu den Filmen jugendliche Zuschauer zugelassen gewesen, und sie hätten Fördermittel verschiedener Organisationen erhalten. Selbst das Goethe-Institut habe sie zu Unterrichtszwecken verwendet.

Die Luxemburger Richter unterscheiden zudem darin, ob man den Ausdruck „fuck you“ in seiner Muttersprache wahrnimmt oder nicht. In der Muttersprache könne die Empfindlichkeit wesentlich stärker sein als in einer Fremdsprache. Deshalb nähme das deutschsprachige Publikum den Ausdruck „fuck you“ nicht zwangsläufig so wahr wie die deutsche Übersetzung. Zudem bestehe der Titel nicht aus dem englischen Ausdruck, sondern aus der lautschriftlichen Übertragung ins Deutsche - und werde noch durch das Element „Göhte“ ergänzt.