Zwei junge Frauen stehen wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Ludwigsburger Amtsgericht. Sie sollen bei Schlägereien rabiat mit anderen Mädchen umgegangen sein.

Markgröningen – Es war eine etwas undurchsichtige Gemengelage, die das Ludwigsburger Amtsgericht bei der Verhandlung am Donnerstag durchdringen musste. Im Kern ging es um zwei Schlägereien unter Mädchen und jungen Frauen. An diesen waren unter anderem eine 17-Jährige und eine 18-Jährige beteiligt, die sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen. Die Schilderungen der Beteiligten waren jedoch oftmals konfus bis wirr.

 

In der Anklage der Staatsanwaltschaft wird der 18-jährigen Anita C. (Namen der Angeklagten geändert) zur Last gelegt, im Oktober des vergangenen Jahres eine 16-jährige Bekannte in Markgröningen gewürgt und ihr dabei mit den Daumen ins Kinn gedrückt zu haben, sodass sie kurzzeitig keine Luft mehr bekam. Zudem soll sie das Mädchen an den Haaren gezogen und ihr einen Schlag ins Gesicht verpasst haben. In einen weiteren Vorfall im Januar dieses Jahres soll auch die 17-jährige Maria F. verwickelt gewesen sein. So soll sie mit einer Freundin in Streit geraten sein. Dieser eskalierte offenbar und gipfelte in einer Schlägerei der beiden jungen Frauen. Laut Anklageschrift wollte Anita C. die beiden Kontrahentinnen trennen, erhielt dabei selbst einen Schlag und schlug daraufhin gemeinsam mit ihrer Freundin Maria F. mehrfach auf das dritte Mädchen ein, bis dieses zu Boden ging.

Hauptzeugin konnte noch nicht vernommen werden

Ganz so sei es nicht gewesen, sagten allerdings die beiden Angeklagten vor Gericht. Zwar gaben beide zu, einzelne Schläge ausgeteilt zu haben, doch hätten sie weder gemeinsam noch mehrfach auf ein Mädchen eingeschlagen. Auch gewürgt haben will Anita C. nicht. Sie sei ohnehin gar nicht in die Streitigkeiten involviert gewesen, sondern habe nur schlichten wollen, betonte sie mehrfach. Als sie allerdings selbst geschlagen worden sei, beziehungsweise den Eindruck gehabt habe, dass dieses bald geschehe, habe sie sich eben gewehrt und vorsorglich der anderen „eine gegeben“.

Nicht nur einmal mussten Richterin, Staatsanwältin oder der Verteidiger die Angeklagten oder einen Zeugen unterbrechen und mehrfach nachfragen, was denn nun genau geschehen sei. Denn die Erzählungen wimmelten von verschiedenen Namen, plötzlichen Ortswechseln und zeitlichen Lücken. Letztlich wurde noch gar kein Urteil verkündet, weil mehrere Zeugen – darunter eine der Hauptzeuginnen – verhindert waren. Immerhin kommt für Anita C. bei dem Verfahren erschwerend hinzu, dass sie gerade in der Bewährungszeit für eine andere Straftat steckt. Auch deshalb drängte ihr Verteidiger darauf, insbesondere die Hauptzeugin noch zu vernehmen. Denn letztlich gehe es darum, ob seine Mandantin nur wegen einfacher Körperverletzung oder aber wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werde. Für sie stehe also aus rechtlicher Sicht einiges auf dem Spiel.

So sahen es Richterin und Staatsanwältin letztlich ebenfalls. Die Hauptverhandlung wurde deshalb unterbrochen, der Prozess wird am Montag, 29. September, um 9 Uhr fortgesetzt.